Mit Urteil vom 01.03.2012 (Az. 14c O 302/11) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass ein von Aldi vertriebener Pudding („Flecki“) keine Rechte eines von Dr. Oetker vertriebenen Puddings („Paula“) verletzt.

Zum Sachverhalt:

Seit mehreren Jahren vertreibt Dr. Oetker den Vanille-Schoko-Pudding „Paula“, den sie insbesondere durch TV-Werbung intensiv bewirbt. Der Pudding ist dabei nach einer Kunstfigur, der Kuh „Paula“, benannt. Die Art der Vermischung der Vanille- und Schokoanteile vermittelt beim Produkt den optischen Gesamteindruck von Kuhflecken. Seit Ende 2011 vertreibt Aldi Süd in Konkurrenz zu Dr. Oetker den Vanille-Schoko-Pudding „Flecki“. Wie das Oetker-Produkt weist auch der Aldi-Pudding den optischen Gesamteindruck von Kuhflecken auf.  Im Übrigen zeichnet beide Produkte eine kindgerechte Gestaltung aus.

Dr. Oetker ging nun gegen das Aldi-Produkt vor und wollte ein europaweites Verkaufsverbot erwirken. Das Landgericht Düsseldorf lehnte diesen Antrag aber ab.

Nach Ansicht des Gerichts habe Aldi durch den Vertrieb des Puddings „Flecki“ nicht gegen ein eingetragenes europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster der Dr. Oetker KG verstoßen. Auch sei kein Wettbewerbsverstoß erkennbar. So weise das Aldi-Produkt „Flecki“ in seiner Gestaltung ausreichende Unterschiede zu Dr. Oetkers „Paula“ auf, insbesondere ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck beider Produkte. Eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder eine Rufausbeutung sei nicht ersichtlich. Es müsse einem Wettbewerber möglich sein, ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen, ohne dabei gegen die eingetragenen Rechte eines Rechteinhabers zu verstoßen, solange Maßnahmen ergriffen werden, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden. Vorliegend seien die erforderlichen Maßnahmen wegen der abweichenden Detailgestaltung getroffen worden.

Zur Begründung führt das Gericht in seiner Presseerklärung vom 01.03.2012 aus:

„Zwar habe Dr. Oetker mit seiner kuhfellähnlichen Gestaltung der Vanille-Schoko-Anteile im Pudding „Paula“ ein innovatives Produkt auf den Markt gebracht, dass durch intensive Werbung sehr bekannt gemacht worden sei und über eine hohe wettbewerbliche Eigenart verfüge. Aber selbst wenn man zu dem Ergebnis käme, dass „Flecki“ aufgrund seiner ähnlichen Gestaltung und Zielgruppenansprache das Puddingprodukt „Paula“ von Dr. Oetker nachahme, erfolge dies nicht in unlauterer und damit unzulässiger Weise.

Zu beachten sei, dass ein Konkurrenzprodukt nicht so gestaltet sein dürfe, dass der Kunde in vermeidbarer Weise über dessen tatsächliche Herkunft getäuscht werde. Die Gestaltung des Produktes dürfe deshalb nicht darauf abzielen, dass der Kunde glauben soll, statt „Flecki“ eigentlich „Paula“ zu kaufen. Eine solche Herkunftstäuschung sei vorliegend vor allem deshalb besonders zu prüfen gewesen, weil allgemein bekannt sei, dass Aldi auch Produkte namhafter Hersteller unter anderem Namen und dann auch in abweichender Produktaufmachung vertreibe (Zweitmarke). Selbst wenn aber einzelne Kunden glauben könnten, statt „Flecki“ eigentlich „Paula“ zu erwerben, sei dies Aldi nicht vorwerfbar. Bei der Gestaltung von „Flecki“ sei das Erforderliche getan worden, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden.

Grundsätzlich müsse es einem Wettbewerber möglich sein, ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen. Gleichzeitig müsse er aber Maßnahmen ergreifen, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden. Dies sei im Streitfall durch die abweichende Detailgestaltung des Produkts geschehen. So unterscheide sich bereits die Maserung der Puddingmassen von „Flecki“ und „Paula“. „Paula“ weise sich durch klar abgegrenzte Flecken aus, die inselartig in einer andersartigen Masse lägen und einander nicht berührten. Bei „Flecki“ handle es sich hingegen eher um einzelne Felder, die miteinander durch Stege in Verbindung stünden. Auch unterscheide sich die Aufmachung und Verpackung erheblich. Während „Paula“ nur in Viererpacks angeboten werde, gebe es „Flecki“ ausschließlich in Zweierpacks. Erhebliche Unterschiede bestünden aber auch zwischen den namensgebenden, auf den Becherdeckeln und den Pappverpackungen abgebildeten Kühen. Bei der Kuh „Flecki“ handele es sich um eine eher magere, weiße Kuh mit Kuhglocke, die vor der Kulisse eines Bauernhofes vom Rand her ins Bild schaue und bei der Produktgestaltung nicht im Mittelpunkt stünde. Im Gegensatz dazu stehe „Paula“. Diese zeichne sich durch besondere Individualität aus. Ihre stilisierte Zeichnung und ihre „Coolness“ suggerierende Sonnenbrille stünden im Mittelpunkt des Produktes, ohne dass ihr weiteres Umfeld eine relevante Rolle spiele. Entsprechend befände sich die Kuh „Paula“ auch im Mittelpunkt sämtlicher Produktwerbung, so der Verpackung, den TV-Spots, dem eigens auf sie ausgerichteten Kinderlied und der Homepage, auf der Informationen und Spiele in Bezug auf die Kuh angeboten werden.“