Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma ADS Sicherheit GmbH & Co. KG aus Bielefeld vor, vertreten durch die Kanzlei Dr. Thiel & Kollegen aus Minden.

Gegenstand der Abmahnung

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung sowie Erstattung von Abmahnungskosten im Zusammenhang mit Angaben im Impressum geltend gemacht. Moniert wird, dass sämtliche Angaben gem. § 5 TMG fehlen würden. Zwar gebe es teilweise Angaben dazu, aber diese wären wegen der Verwendung des Begriffs „Verantwortlicher“ irrelevant für § 5 TMG, weil dies auf Angaben nach § 55 RStV hinweise und nicht auf § 5 TMG. Konrekt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Anwaltskosten i. H. v. 1.029,35 € nach einem Gegenstandswert von 15.000 € gefordert.

Wie sollte reagiert werden?

Generell sollte die Berechtigung der Abmahnung anwaltlich geprüft werden. Dabei kommt es darauf an, ob und wenn ja, welche Angaben zu § 5 TMG auf der Seite gemacht wurden. Dazu gibt es z. B. eine grundlegende BGH-Entscheidung schon aus dem Jahre 2006 (I ZR 228/03), die Leitlinien vorgibt, welchen Zweck die Angaben erfüllen sollen. Darauf lässt sich ableiten, ob der Hinweis auf einen „Verantwortlichen“ sozusagen alle getätigten Angaben irrelevant macht.

Auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung bedarf einer Überprüfung und ggfs. einer Modifizierung. So sieht diese eine feste Vertragsstrafe von 5.100 € ohne Rücksicht auf das Vorliegen von Verschulden vor. Außerdem wird unter Nr. 3 der Erklärung ein Anerkenntnis hinsichtlich der Erstattungspflicht der Abmahnungskosten abgegeben.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf vertritt Abgemahnte der Firma ADS Sicherheit GmbH & Co. KG. Sie ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und IT-Rechts tätig. Rechtsanwalt Dr. Graf ist Fachanwalt für Wettbewerbsrecht und IT-Recht.

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