Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der T. & D. Versand GbR vor. Diese wird vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Gegenstand der Abmahnung ist die Werbung mit dem Begriff „Original“ für Druckerzubehör. Verlangt werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung von Abmahnungskosten.

Konkreter Vorwurf der T. & D. Versand GbR
Es geht um die Darstellung der Online-Auktion in einem Ebay-Internetshop. Die vom Originalhersteller stammende Druckerzubehörware wird als „Originalware“ bezeichnet. Dies sei eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Von T. & Dr. Versand GbR geltend gemachte Ansprüche
Zum einen wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zum anderen werden Abmahnungskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000 €, mithin 887,02 € geltend gemacht.

Einschätzung der Abmahnung
Ob die Werbung mit dem Begriff „Original“ wettbewerbswidrig ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. Es kommt nach unserer Einschätzung auf den Einzelfall an.
Keinesfalls sollte vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese zu einer umfangreichen, für den Onlinehändler kaum zu überschauenden Haftung auch für ältere Angebote führt. Schnell droht damit die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe.

Handlungsempfehlung für Abgemahnte
Vor einer Reaktion, insbesondere einer Abgabe der Unterlassungserklärung, sollte fachanwaltlicher Rat eingeholt werden.
Nutzen Sie die jahrelange Expertise der Kanzlei Dr. Graf in Abmahnungssachen. Rechtsanwalt Dr. Graf ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie IT-Recht.

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