Das LG Heilbronn hat am 20.12.2019 entschieden, dass der IDO-Verband rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ausspricht (Urteil vom 20.12.2019, Az. 21 O 38/19 KfH).

Hintergrund für diese Einschätzung ist laut diesem Urteil, dass der Verband kein gerichtliches Verfahren benennen konnte, das einen Unterlassungsanspruch gegen ein Mitglied betraf. Nach dem Satzungszweck des IDO- Verbands ist es jedoch so, dass die Verfolgung von wettbewerbswidrigen Handlungen verfolgt werden soll. Eigene Mitglieder sind davon nicht ausgenommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Heilbronn
Urteil vom 20.12.2019
21 O 38/19 KfH

Die Kanzlei Dr. Graf vertritt seit vielen Jahren Abgemahnte des Ido Verbandes.

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