Seit November 2002 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, Kreditnehmer über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren. Allerdings kommt es häufig vor, dass diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und damit unwirksam. Die Konsequenz besteht darin, dass die sogenannte Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt. Normalerweise beläuft sich diese nämlich nur auf 14 Tage. Das bedeutet, dass selbst Verträge, die bereits seit über 10 Jahren laufen, noch widerrufen werden können. Der Vorteil besteht für den Kunden darin, dass er sich ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vom Vertrag lösen kann. Das ist natürlich ein großer Vorteil bei den derzeitigen niedrigen Zinsen.

Banken lehnen eine Rückabwicklung jedoch oftmals ab. Ohne anwaltliche Beratung und Unterstützung wird die Durchsetzung schwierig. Zwecks Vermeidung eines Rechtsstreits sind oftmals auch gütliche Einigungen sinnvoll.

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie an: 05221 1 87 99 40

Email: info@ra-dr-graf.de