Aufgrund des für Verbraucher positiven EuGH-Urteils zum Kreditwiderruf wird es zu einer Vielzahl von Kreditwiderrufen kommen. Die Kanzlei Dr. Graf hat bereits in der Vergangenheit bundesweit Mandanten dabei unterstützt ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir können Sie dabei auf allen Ebenen unterstützen:

  • Prüfung von Darlehensvertragen auf Bestehen drauf, ob ein Widerspruchsrecht besteht
  • Erklärung eines wirksamen, die Bank in Verzug setzenden Widerspruchs
  • außergerichtliche Verhandlungen mit der Bank oder Sparkasse über die Rückabwicklung des Kreditvertrages
  • falls nötig: gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche

Da den Kreditnehmern nach Widerruf gegenüber der Bank auch eine Nutzungsentschädigung zusteht, bedarf es einer korrekten Berechnung dieser Ansprüche. Dabei kann die Kanzlei seit langem auf die Expertise des Sachverständigenbüros Leschmann aus Düsseldorf zurückgreifen.

Rufen Sie uns an: 05221 1879940

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