Der Kanzlei Dr. Graf liegen verschiedene Zahlungsaufforderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH vor. Die Gestaltung des jeweils versandten Vordrucks hat dabei große Ähnlichkeit mit einem amtlichen Formular. Es erweckt den Eindruck eines behördlichen Schreibens  und enthält die Aufforderung einen bereits bestehenden, kostenfreien Eintrag zu bestätigen. Nur im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis darauf, dass man eine Verpflichtung zur Zahlung von 569,06 € für ein Jahr eingeht, aber gleich einen Vertrag für zwei Jahre unterschrieben hat, so dass sich dieser Betrag noch verdoppelt. Wenn ein Gewerbetreibender dieses Schreiben für die „Gewerbeauskunftzentrale“ erhält, geht er nicht davon aus, dass er dafür etwas bezahlen muss. Gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH liegt ein wettbewerbsrechtliches Urteil auf Unterlassung vor.

Betroffene sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen, um die notwendigen rechtlichen Schritte gegen die Forderung einzuleiten. Denkbar ist auch eine Rückforderung von gezahlten Beträgen oder eine negative Feststellungsklage, dass die Forderung der GWE Wirtschaftsinformations GmbH nicht besteht.

Die Kanzlei Dr. Graf vertritt Betroffene. Rufen Sie an: 05221 1 87 99 40 oder mailen Sie: info@ra-dr-graf.de