Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine weitere Abmahnung durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Diesmal vertritt sie die Japado Ltd. aus Düsseldorf.

Gerügt wird – wie in einem anderen Fall auch – die Verwendung des Begriffs „Chucks“ für Turnschuhe wg. Irreführung, also einen Wettbewerbsverstoß nach § 5 II UWG. Ferner wird gerügt, dass im Rahmen der Widerrufsbelehrung zwei unterschiedliche Fristen genannt werden, nämlich zwei Wochen und ein Monat.

Der Streitwert der Abmahnung wird mit 30.000 € angesetzt. Und es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100 € gefordert.

Es ist anzuraten sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten zu lassen. Vielfach werden zu weitgehende Unterlassungseklärungen gefordert. Diese sollte zumeist modifiziert werden, damit keine unnötige Verpflichtung eingegangen wird.

Rufen Sie an: 05221 1879940.

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