Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung des Herrn Harald Durstewitz durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor.

Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schmuckprodukten im Internet, hier: Ebay. Konkret geht es um den sog. OS-Link gemäß der ODR-Verordnung zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Diese müsse anklickbar sein.

Was wird verlangt?

Herr Durstewitz verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Ersatz von Abmahnungskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000 € in Höhe von 887,02 €.

Rechtliche Einschätzung

Eine kurze Google-Recherche ergibt zahlreiche Treffer zum Thema „Abmahnung Durstewitz“. Herr Durstewitz mahnt seit geraumer Zeit häufiger ab. Kritisch geprüft werden muss daher die Frage des Rechtsmissbrauchs der Abmahnung gem. § 8 Abs. 4 UWG. Auch ist keineswegs klar, ob zwischen ihm und dem Abgemahnten überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Hinzu kommt noch, dass der Gegenstandswert sehr ambitioniert angesetzt ist. Oftmals ist es bei den „OS-Abmahnungen“ nämlich so, dass der Hinweis zwar erteilt wird, aber (nur) nicht anklickbar ist. Zwar wird dies von der Rechtsprechung als wettbewerbswidrig angesehen, aber der Streitwert wird z. B. vom OLG Hamburg bei lediglich 1.200 € angesetzt.

Praxistipp: Lassen Sie sich individuell beraten, welche Reaktion im Falle Ihrer Abmahnung durch Herrn Durstewitz die richtige ist. Die Fachanwaltskanzlei Dr. Graf berät vielen Jahren im Bereich des IT- und Wettbewerbsrechts.

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