Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine erneute Abmahnung der Firma Stiefelparadies GmbH aus Mönchengladbach vor. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Gegenstand der Abmahnung sind drei Punkte:

1. Urheberrecht/Nutzungsrecht an Fotos

2. Verwendung des Begriffs „Chucks“ für Turnschuhe; gerügt wird wettbewerbswidrige Werbung wg. der Marke „Chucks“.

3. Verwendung des Begriffs „Wildleder“ in der Artikelbeschreibung, als Wettbewerbsverstoß.

Es werden Unterlassungs-, Schadensersatz- sowie Kostenerstattungsansprüche in Höhe von fast 10.000,00 EUR geltend gemacht.

Gerade in Bezug auf den Schadensersatz wg. der Bildnutzung gibt es große Unterschiede in der Rechtsprechung, was den Unterlassungsstreitwert sowie den Schadensersatz angeht, der als sog. fiktive Lizenzgebühr berechnet wird.

Betroffene sollten sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Graf bietet insoweit eine Erstberatung zu einem Pauschalhonorar an.

Rufen Sie an: 05221 1879940 oder senden Sie eine Email an: info@ra-dr-graf.de