Rechtsnorm: § 139 PatG

Mit Urteil vom 20.11.2012 (Az. 4b O 141/12) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass der von Aldi-Süd vertriebene Schoko-Vanille-Pudding „Flecki“ nicht gegen Patentrechte der Dr. Oetker KG, die einen sehr ähnlichen Pudding unter der Marke „Paula“ vertreibt, verstößt.

Zum Sachverhalt:

Die Bielefelder Dr. Oetker KG vertreibt unter der Marke „Paula“ einen Schoko-Vanille-Pudding. Bei diesem Pudding sind beide Puddingsorten fleckig im Becher verteilt. Im Eilverfahren strebt Dr. Oetker ein Verkaufsverbot des von Aldi-Süd vertriebenen Puddings „Flecki“ an, bei dem ebenfalls die Puddingsorten Schoko und Vanille fleckig verteilt sind. Die Antragstellerin sieht sich durch das von Aldi vertriebene Produkt in ihren Patentrechten verletzt.

Das LG Düsseldorf wies den Antrag nun ab.

Nach Ansicht des Gerichts sei es bereits zweifelhaft, „ob das Verfahren, nach dem „Flecki“ hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt.“

Zur Begründung führt das Gericht in seiner Mitteilung vom 20.11.2012 weiter aus:

„Während „Paula“ viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei „Flecki“ diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen sei zur Herstellung von „Flecki“ allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patentverletzung nicht gesprochen werden.“

Kommentar:

Dr. Oetker könnte das Rechtsmittel der Berufung zum OLG Düsseldorf einlegen. Jedoch ist der Presse zu entnehmen, dass Dr. Oetker den Fall nicht weiter verfolgen wolle.

Dies ist nun schon die zweite Entscheidung des LG Düsseldorf innerhalb des aktuellen Kalenderjahres in Sachen „Flecki“. Im März verneinte das Gericht eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) und des Wettbewerbsrechts durch Aldi. Hier mein Blog-Beitrag zu dieser Entscheidung.