Heute las ich eine interessante Information über die Entwicklung der Anmeldezahlen gewerblicher Schutzrechte. Interessant deshalb, weil allein das Geschmacksmusterrecht (Designschutz)  in 2011 im Vergleich zu 2010 zugelegt hat. In der Pressemitteilung des DPMA vom 13.4.2012 heisst es dazu: „Die Zahl der angemeldeten Muster stieg im Jahr 2011 auf 52 585. Dies bedeutet ein Plus von 7,1 Prozent im Vergleich zu 2010 (49 091).“

Markenanmeldungen, Gebrauchsmusteranmeldungen gingen zurück, Patente hielten sich.

Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass die Anmeldezahlen antizyklisch verlaufen: steigende Zahlen kündigen einen Aufschwung an, abenehmende eher eine Konjunkturabflauung.

Ein Grund für die zunehmenden Anmeldungen von Geschmacksmustern könnte darin zu sehen sein, dass immer mehr Unternehmen den Wert des Geschmacksmusters als Schutzrecht erkennen. Es verbessert die eigene Rechtsposition deutlich, insbesondere prozessual. Weitere Informationen zum Gebrauchsmuster gibt es hier.