OLG Düsseldorf: Vertrieb von „No Name“-Kaffeekapseln für Nespresso-Kaffeeautomat auch ohne Lizenz durch Patentinhaber zulässig
Rechtsnormen: §§ 139, 140b PatG, Art. 64 EPÜ Mit Urteil vom 21.02.2013 (Az. I-2 U 72/12, I-2 U 73/12) hat das OLG Düsseldorf in zwei Eilverfahren entschieden, dass ein Vertrieb von „No Name“-Kaffeekapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen durch Drittanbieter ohne Lizenz durch den Patentinhaber Nestec SA und ohne ausdrücklichen „Warnhinweis“ zulässig ist. Zum Sachverhalt: Das Schweizer Unternehmen [...]