Letzte Woche habe ich bei der Rechtsanwaltskammer Hamm den Antrag auf Erteilung der Fachanwaltsbezeichnung für IT-Recht (Informationstechnologie) gestellt. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender theoretischer und praktischer Kenntisse bzw. Erfahrungen. Der Fachanwaltskurs habe ich bei der DeutscheAnwaltAkademie GmbH abgeleistet mit Seminaren in Köln und Berlin. Insgesamt muss an 120 Unterrichtsstunden teilgenommen werden. Dabei geht es um folgende Inhalte (Auszug aus dem Unterrichtsverzeichnis):
Baustein 1
Technische und organisatorische Grundlagen
Schutz des geistigen Eigentums, Vertragsrechtliche Grundlagen
Erstellung von Software
Überlassung von Software, Escrow-Vereinbarung
Standardklauseln
Baustein 2
Hardwareverträge
Verbraucherverträge
Pflege von Software
IT-Projekte
Outsourcing, Vetrieb von Software
Baustein 3
Verantwortung für Inhalte
Wirtschaftliche Grundlagen, Providerverträge
Schutz des geistigen Eigentums, Domain-Namen
E-Commerce I
E-Commerce II, Web-Design-Verträge, Recht des E-Government
Baustein 4
Sicherheit der Informationstechnologien, Recht des Datenschutzes
Technische Grundlagen, Recht der elektronischen Signaturen, Berufsspezifische Regelungen
Technische Grundlagen, Regulatorischer Rahmen, Frequenzzuordnung, Rufnummern
Entgelt und AGB-Regulierung besonderer Kundenschutz
Baustein 5:
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschl. E-Government)
Kartellrechtliche Bezüge
BVB-IT, EVB-IT, IT-Standardverträge
Internationale Bezüge einschließlich IPR: Kollisionsrecht, Rechtswahl
Internationale Bezüge einschließlich IPR: Lokalisierung, Grenzüberschr. Datenverarbeitung
Baustein 6
Spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie
Verfahrensarten, Sachvortrag in Softwareprozessen
Beweis, Domainstreitigkeiten, Internationales Zivilverfahrensrecht
Außerdem müssen mindestens 50 praktische Fälle nachgewiesen werden, davon mindestens 10 sog. rechtsförmliche Verfahren (zumeist Gerichtsverfahren).
Nach Auskunft des Fachausschusses liegt die übliche Prüfungsdauer bis zur Erteilung bei drei Monaten.