Der Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Graf liegt eine Abmahnung der Hiddemann & Weiss GbR, Dortmund, vertreten durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner – Scharfenberg aus Berlin/Hamburg vor.

Was wurde abgemahnt?
Es geht um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf über das Internet, hier: eBay. Moniert wird, dass der Verbraucher über verschiedene Informationen nicht informiert wird, nämlich die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, die Frage, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und den Kunden zugänglich ist sowie über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechts gemäß Artikel 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB, eine unvollständige Widerrufsbelehrung sowie einen fehlenden Hinweis bezüglich der OS-Plattform. Als Gegenstandswert werden 30.000,00 € zugrunde gelegt. Die Frist zur Abgabe der Unter-lassungserklärung beläuft sich auf 1 Woche, für die Zahlung der Abmahnungskosten werden lediglich 3 Tage mehr gewährt.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?
Es geht also um die leider immer noch häufig vorkommenden Fehler im Onlinehandel. Diese könnte man allesamt vorab vermeiden, wenn eine entsprechende anwaltliche Beratung durchgeführt wird. Wenn eine Abmahnung bereits vorliegt, ist es häufig so, dass diese zumindest teilweise berechtigt ist und nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden kann. So z. B. bei der Abfassung der korrekten Unterlassungserklärung. Diese wird vom Abmahner häufig vorgegeben, kann und darf vom Abgemahnten aber durch eine eigene ersetzt werden. Das ist dann allerdings nicht leicht, während die Gefahren einer ungeeigneten Unterlassungserklärung groß sind. Beispiel: wenn in der vorformulierten Erklärung der Verkauf sämtlicher Waren erfasst sein soll, während die Parteien nur wenige Waren parallel anbieten, so muss die Unterlassungserklärung auf die spezfischen Waren eingegrenzt werden. Das ist zulässig. Wenn es um einen Verstoß bei Ebayangeboten geht, darf die Unterlassungserklärung hingegen nicht auf diese Vertriebsform eingegrenzt werden, sondern muss sämtliche Internet-Vertriebsformen erfassen (also auch den eigenen Onlineshop oder Amazon). Eine zu enge Unterlassungserklärung ist gefährlich, da dann die sogenannte Wiederholungsgefahr für zukünftige Verstöße nicht ausgeräumt wird. Dann kann es also zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage kommen. Man sieht, dass es also einiges Spezialwissen zu beachten gibt.

Problembewusstsein für Reichweite der Unterlassungserklärung
Was aber vielen Abgemahnten nicht bewusst ist: Eine Unterlassungserklärung, die wegen eines Ebayangebots abgegeben wurde und dabei richtigerweise allgemein auf Angebote im Internet gerichtet ist, erfasst dann auch vergleichbare Verstöße im Onlineshop. Es reicht also nicht aus, etwaig fehlende oder fehlerhafte Angaben bei Ebay auszumerzen. Man muss sich vielmehr sein ganzes Internetangebot ansehen und ggfs. korrigieren.

Bei Abgabe der abzugebenden Unterlassungserklärung sollte auch im Falle der Abmahnung durch die Hiddemann & Weiss GbR anwaltlich geprüft werden, ob die vorformulierte Erklärung so übernommen werden sollte oder kann.

Sind Sie ebenfalls abgemahnt worden?

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