Soeben erhielt ich selbst ein unaufgefordertes Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ – Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO.Im Anschreiben dazu heißt es wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.5.2018 geltenden europäischen Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und bei Annahme unterschrieben bis zum 09.10.1982 gebührenfrei an die EU weite zentrale Faxstelle: 00800-7700077 zu senden.

Rechtlicher Hinweis: Um die noch rechtzeitige Bearbeitung des Dienstag, 02.10.2008 zu gewährleisten, erhalten Sie Unterlagen per Fax.

Auf dem dahinter befindlichen 2. Blatt findet sich dann ein Antragsformular, in dem verschiedene Angaben zu der Branche, der E-Mail-Adresse und zum Betrieb gemacht werden sollen. In der Leistungsübersicht/Leistungsdarstellung Basis Datenschutz heißt es dann wie folgt:

Seit dem 15. Mai 2. 18 gilt in Deutschland die EU-Datenschutz Grundverordnung (DSG VO). Sie haben daher zwingend gewisse Grundanforderungen zu erfüllen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen und Aufsichtsmaßnahmen der Behörde zu vermeiden. Folgende Daten werden von Ihnen erhoben und gespeichert: Rechtsform, Betriebsnahme, Betriebsstätte, Telefon, Telefax, Branche, E-Mail, Internetseite. Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basis Datenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausgefüllte Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Basis-Datenschutzbeitrag jährlich netto zuzüglich Umsatzsteuer € 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. Leistungsinhalt: Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeit, Datenschutzerklärung für die Website, Checkliste für technische und organisatorische Maßnahmen, Umgang mit Betroffenenrechten und Erfüllung von Melde- und Informationspflichten. Bitte beachten: Ihre Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Werktage nach Rücksendung dieses behöreden und kammerunabhängigen Angebotes. Es besteht bisher keinerlei Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für 3 Jahre verbindlich bestellt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter deutschland.datenschutz-auskunftszentrale-europa.com/allgemeinegfbedingungen.pdf.

Weiter steht unten rechts: Die Daten bei Annahme des Angebotes nochmals Aufrichtigkeit kontrollieren. Bitte mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Mit dem Anschreiben wird der Eindruck erweckt, als wenn eine Ausfüllung des Formulars erforderlich ist, um der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Datenschutz Grundverordnung einzuhalten. Das ist jedoch nicht der Fall. Außerdem wird auf dem Bestellschein der Eindruck erweckt, dass nur mit den vollständigen und aktuellen Betriebsdaten die Einhaltung der Datenschutzgesetze möglich ist. Es wird der unzutreffende Eindruck erweckt, als wenn nur der Datenbestand überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden soll. Erst im Kleingedruckten ist zu erkennen, dass man sich für 3 Jahre zur Zahlung von jeweils 498 € verpflichtet.

Die genaue Identität dieser Datenschutzauskunft-Zentrale ist nicht erkennbar. Es ist jedoch leider davon auszugehen, dass viele Betriebe auf die irreführenden Angaben hereinfallen und das Antragsformular unterschreiben. Es wird dann interessant zu sehen sein, ob die Datenschutzauskunft-Zentrale tatsächlich das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt, eine Datenschutzerklärung für die Website und so weiter, wie im Kleingedruckten angegeben.

Wenn man die AGB aufruft, ist ersichtlich, dass es sich um eine Firma mit Sitz auf Malta handelt: 141 Edgard Bernard Street Gzira,
GZR1707, Malta.

Haben Sie ein entsprechendes Telefax ebenfalls erhalten und eventuell sogar schon unterschrieben zurückgesandt? Lassen sich beraten, wie Sie sich von einem etwaigen Vertrag wirksam lösen können. Rufen Sie an: 052211879940
E-Mail:info@ra-dr-graf.de