Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma Stiefelparadies Ltd. vor. Geltend gemacht wird die angeblich fehlerhafte Bewerbung von Schuhen mit dem Merkmal „Leder“. Außerdem wird die Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung moniert. Der Streitwert liegt bei 20.000 EUR. Es wird sowohl Unterlassung als auch Auskunft und Anerkenntnis der Schadensersatzpflicht verlangt.

Es ist anderen Betroffenen derartiger Abmahnung anzuraten, sich vor einer etwaigen Abgabe der Unterlassungserklärung anwaltlich beraten zu lassen. So kann beispielsweise eine verfrüht abgegebene Erklärung eine Vertragsstrafe von 5.100 EUR nach sich ziehen, wenn noch alte Widerrufsbelehrungen verwendet werden.