Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma Barthold Photo GmbH in Hamburg, durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner, vor.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Abgemahnt wird die Verwendung eines Produktfotos von einem Gerät zur Hautbehandlung. Betroffene dieser Abmahnung ist ein Kosmetikstudio, das dieses Foto von dem Hersteller dieses Fotos, der Firma Reviderm, zu Werbezwecken auf der eigenen Homepage zur Verfügung gestellt bekommen hatte. Es geht also um urheberrechtliche Ansprüche. Die Firma Barthold Photo GmbH gibt an, dass der Urheber/Fotograf, Herr Frank Barthold, die Nutzungsrechte an dem fraglichen Foto an sie übertragen habe.

Was wird konkret geltend gemacht?

Die Barthold Photo GmbH macht Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz sowie auf Erstattung von Anwaltskosten geltend. Es wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem soll angegeben werden Art und Umfang der Nutzung des Fotos. Die Abmahnungskosten werden nach einem Gegenstandswert i. H. v. 7.500 € beansprucht, mithin insgesamt 729,23 €.

Empfohlene Vorgehensweise

Vor Abgabe der Unterlassungserklärung sollte geprüft werden, ob der geltend gemachte Vorwurf der Verwendung des Bildes zutrifft. Ferner sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung so nicht ohne nähere Prüfung unterschrieben werden, da dort eine fixe Vertragsstrafe von über 5000 € vorgesehen ist.

Praxishinweis

Warum gerade jetzt Kosmetikstudios abgemahnt werden, kann man nur vermuten. Seit heute gilt im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ein Betriebsverbot. Dennoch sollten die Betreiber von Kosmetikstudios ungedingt ihre Post und ihr Emailpostfach im Auge behalten, denn die in der Abmahnung gesetzten Fristen verursachen Handlungsbedarf. Falls nicht reagiert wird, droht es deutlich teurer zu werden.

Die Kanzlei vertritt Betroffene der Abmahnung durch die Barthold Photo GmbH.

Rufen Sie an: 05221 1879940

Email: info@ra-dr-graf.de