Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e. V., Hamburg vor. Es geht dabei um die richtigen Angaben in einem Onlineshop zu den Grundpreisen. Moniert wird, dass die gesetzlich nach § 2 Preisangabenverordnung vorgeschriebene Grundpreisangabe nicht erfolgt sei.

Die Unterlassungserklärung soll nicht nur die konkret im Onlineshop angebotene Ware umfassen, sonderen auch andere Waren. Abgemahnte sollten sich beraten lassen, damit angemessen reagiert werden kann.

Falle: Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und mangelnde Umsetzung im Onlineshop.

Konsequenz: Verwirkung der Vertragsstrafe.

Praktischer Tipp: Lassen Sie Ihren Onlineshop nicht nur auf den konkreten Verstoß fachmännisch überprüfen, sondern auch andere Bereiche, die häufig zum Anlass von Abmahnungen genommen werden. Beispiele: Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Button-Lösung.

Die Kanzlei Dr. Graf berät Sie. Ansprechpartner: Dr. jur. Thorsten Graf, Telefon: 05221 1 87 99 40. Email: graf@-dr-graf.de.