Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma BS-Moebel Ltd., , 69 Hampton Street, Birmingham, vertreten durch die Rechtsanwälte Frauenheim, Enzmann & Coll. vor. Abgemahnt werden angebliche fehlerhafte Angaben zur Widerrufsbelehrung, zur Belehrung von Eingabefehlern und zum TKG (Textilkennzeichnungsgesetz). Der Streitwert wird mit 20.000,00 EUR angegeben mit sich daraus ergebenden Gebühren i. H. v. 859,80 EUR netto angegeben, um dann sogleich ein Angebot zur Zahlung von 350,00 EUR zur Erledigung zu unterbreiten.
Auffällig ist, dass die Abmahnung vom 21.4.2010 stammt, aber erst knapp einen Monat später zugestellt wurde. Der Poststempel datiert über eine Woche nach dem Datum der Abmahnung. In der Abmahnung selbst wird dann auch nicht – wie sonst üblich – ein konkretes Datum zur Abgabe der Unterlassungserklärung genannt, sondern „sieben Tage ab Zugang des Schreibens“.

Ferner wird keine deutsche Adresse der Ltd. angegeben. Eine Vollmacht fehlt ebenso.

Wie und wo die Firma BS-Moebel Ltd. selbst Möbel im Internet anbietet, wird nicht mitgeteilt.
Vor Abgabe einer etwaigen Unterlassungserklärung sollte daher deren Erforderlichkeit überprüft werden.