Rechtsanwalt Kilian Lenard versendet Abmahnungen an Webseitenbetreiber im Namen von Mitgliedern einer „Interessengemeinschaft Datenschutz“ – vertreten durch Herrn Martin Ismail – aufgrund vermeintlicher Datenschutzverstöße bei der Nutzung von Google Fonts. Der Kanzlei Dr. Graf liegen mehrere dieser Abmahnungsschreiben vor.

Worum geht es Martin Ismail und der IG Datenschutz?

In der Abmahnung wird ein datenschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch sowie ein Schmerzensgeldanspruch angedeutet. Im Vordergrund steht aber eine Zahlung von 170,00 €, wobei nicht klar ist, ob mit der Zahlung dann sämtliche geltend gemachten Ansprüche erledigt sein sollen. In der Sache selbst geht es darum, dass manche Webseiten die Schriftart Google-Fonts durch eine Datenverbindung in die USA laden und dabei personenbezogene Daten übermittelt werden könnten.

Wer steht hinter der IG Datenschutz?

Unklar ist aufgrund der Abmahnung, wer die IG Datenschutz ist. Dazu finden sich in der Abmahnung keine genaueren Angaben, insbesondere keine ladungsfähige Anschrift. Der Begriff „IG“ ist rechtlich nicht definiert. Es handelt sich um die Kurzbezeichnung für „Interessengemeinschaft“.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es auf die Abmahnung der IG Datenschutz bzw. des Herrn Martin Ismail?

Dass hier „nur“ 170,00 € verlangt werden, soll offenbar die Hemmschwelle einer Zahlung niedrig halten. Dennoch sollte man nicht einfach zahlen. Bemerkenswert ist, dass sich der Abmahner offenbar mit hunderten von Webseiten beschäftigt und sich dabei bewusst einer angeblichen Rechtsverletzung aussetzt. Außerdem reicht für die Ersatzfähigkeit eines immateriellen Schadens nach der DSGVO nicht die Behauptung einer Datenschutzverletzung aus. Es muss vielmehr substantiiert dargelegt werden, dass diese Verletzung zu einer Beeinträchtigung persönlichkeitsrechtlicher Belange führt, die nicht allein in einem Gefühl des Unbehagens besteht. Dazu wird nichts vorgetragen.

Die Kanzlei Dr. Graf berät Sie gerne in Bezug auf die Abwehr dieser Abmahnung. Es sollte vorher kein Kontakt zum Gegner aufgenommen werden, auch sollte nichts ungeprüft unterschrieben oder gezahlt werden. Wichtig ist auch, dass die eigene Webseite technisch so umgestaltet wird, dass Google-Fonts nicht mehr von Servern in den USA geladen werden, sondern direkt vom eigenen Server (möglichst in Deutschland bzw. der EU).