Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2014 festgestellt, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen unzulässig sind.

Banken sind jedoch erfinderisch. Sie haben einen so genannten Individualbeitrag eingeführt. In den Darlehensverträgen ist jedoch nicht deutlich zu erkennen, wofür dieser Beitrag überhaupt erhoben wird.

Entsprechende Klauseln in Kreditverträgen unterliegen einer AGB-Kontrolle. Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht Mönchengladbach im Jahre 2015 beschäftigt, Urteil vom 9. September 2015 – 2 S 29/15. Das Landgericht hat sich ausführlich mit AGB-rechtlichen Fragen auseinandergesetzt und dem Kunden Recht gegeben. Die Bank musste den Individualbeitrag zurückzahlen. Hiergegen hatte die Bank Revision zum BGH eingelegt. Für den 22.11.2016 war Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt gewesen. Die beklagte Bank hat die Revision jedoch vorher zurückgenommen. Der Bundesgerichtshof hat daher über diese Frage nicht mehr zu entscheiden gehabt, das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach ist damit rechtskräftig geworden.

Auch Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf liegen entsprechende Fälle vor, in denen Banken Individualbeiträge erhoben haben.

Kunden sollten sich umfassend und kurzfristig beraten lassen. Derzeit ist noch nicht geklärt, wie lang die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche ist. Diese könnte sich auf lediglich 3 Jahre belaufen. Dann müssten Beträge aus dem Jahr 2013 bis zum Ende des Jahres 2016 verjährungshemmend geltendgemacht worden sein. Insoweit kommen Mahnbescheide, Klagen oder die Einleitung eines Schiedsverfahrens in Betracht. Eine ähnliche Situation hatten wir im Jahre 2014. Dort hatte der Bundesgerichtshof – wie bereits erwähnt – darüber entschieden, dass Bearbeitungsgebühren rechtswidrig sind. In den dortigen Fällen wurde vom BGH eine 10-jährige Verjährungsfrist angenommen. Ob dies in den vorliegenden Fällen ebenfalls so ist, kann jedoch nicht unterstellt werden. Daher sollte rechtzeitig gehandelt werden.

Gerne können Sie mit Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf Kontakt aufnehmen:

Telefon: 05221 1879940

E-Mail: info@ra-dr-graf.de