Eigentlich sollte das Bundeskabinett gestern einen Regierungsentwurf für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beschließen. Dazu ist es wegen noch erforderlichen Abstimmungsbedarfs nicht gekommen. Es ist daher davon auszugehen, dass es in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr in Kraft treten wird. Was danach – mit einer evtl. neuen Regierung passiert – ist sowieso völlig offen. Da aber auch die bisher bekannten Eckpunkte des Gesetzes nicht allzu überzeugend waren, dürfte es kein großer Verlust sein.