Am 23.04.2010 werde ich im Rahmen der Frühjahrstagung des Norddeutschen Verbandes der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz einen Vortrag zum Thema „Gegenmaßnahmen des Abgemahnten“ halten. Wie ich gehört habe, ist die Veranstaltung gut nachgefragt. Es wird dabei um Fragen der Zulässigkeit von Gegenabmahnungen, Kostenerstattung für die Abwehr von unberechtigten Abmahnungen, Schutzschriften ect. gehen. Dabei werden insbesondere aktuelle Gerichtsentscheidungen zu diesen Themen einfließen. Die Veranstaltung findet im Hotel Louis C. Jacob in Hamburg statt – so wie die bisherigen und wohl auch zukünftigen Veranstaltungen unseres Fortbildungsvereins.