Der Kanzlei Dr. Graf liegen Abmahnungen der Firma LED-Lighting Ltd. & Co. KG vor. Zum einen ging es um die Registrierungspflicht für LED bei der EAR. Zum anderen um die sogenannte „doppelte“ 40,00 EUR-Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung, um die Bewerbung der Versandkosten, die Belehrung über die Speicherung des Vertragstextes. Vertreten wird die Firma LED-Lighting durch die Kanzlei Frönd Nieß Lenzing Leiers aus Münster. Abgemahnte sollten sich vor einer etwaigen Abgabe der Unterlassungserklärung beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Graf vertritt Betroffene bundesweit, gerne auch per Email, Telefax oder telefonisch.