Es handelt sich um Filesharing-Abmahnung. Mandanten wird das Anbieten einer Filmdatei über ein Peer-to-Peer-Netzwerk vorgeworfen. Streitwert 30.000,00 EUR, Anwaltskosten gut 1000,00 EUR, dazu Ermittlungskosten von 300,00 EUR (werden nicht belegt). Es wird ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet zur Zahlung von gut 1.500,00 EUR.

Ansatzpunkte für eine Verteidigung:

  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zur Minimierung des Prozessrisikos
  • Hinweis auf § 97 a II UrhG zur Minimierung der Abmahnkosten

Lassen Sie sich beraten und geben Sie auf keinen Fall ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung ab.