Das Amtsgericht Frankfurt a.M. hat durch Urteil – 30 C 374/08-71 – vom 29.05.2009 gegen die Firma K &  K Logistics entschieden, die in Deutschland Abmahnungen wegen angeblicher Urheber- und Markenrechtsverstöße von Produkten der Marke „Ed Hardy“ wahrnimmt. Die Abmahnungen erfolgen durch die Rechtsanwaltskanzlei Winterstein.

In diesem Fall ging es um eine Abmahnung aufgrund eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes. Die Klage wurde deshalb abgewiesen, weil die Firma K & K Logistics es trotz entsprechenden gerichtlichen Hinweis nicht geschafft hatte, die urheberrechtlich relevanten Merkmale des angeblich gefälschten Originals substantiiert, also im Einzelnen, darzulegen.

Außerdem hielt das Gericht es für nicht ausreichend, auf eine Kopie der entsprechenden bildlichen Darstellung bei Ebay zu verweisen. Dies scheitere bereits an der zu schlechten Auflösung.

Kommentar Dr. Graf

Sobald man Mitteilung über die Löschung seines Ebay- Angebots erhält oder schon die Abmahnung seitens der Rechtsanwälte Winterstein, sollte man die entsprechenden geeigneten Schritte einleiten, um seine Rechtsposition zu stärken und das Kostenrisiko so gering wie möglich zu gestalten. Dazu zählt in der Regel die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Lassen Sie sich auch dahingehend beraten, welche praktischen Konsequenzen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt für Sie hat. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Entscheidung aus einem Fall des Jahres 2007 handelt. Seitdem hat sich die Rechtslage geändert, was die Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten wegen einfach gelagerter Urheberrechtsfälle angeht.

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