Bei einem Immobilienkauf müssen viele Menschen einen Großteil ihres ersparten Vermögens investieren und auch noch ein Darlehen für die Finanzierung aufnehmen. Dadurch wird ein Kauf einer Immobilie das finanziell bedeutsamste Geschäft im Leben. Aus diesem Grunde ist es natürlich besonders wichtig, dass die Käuferseite sowie die Verkäuferseite eine rechtlich einwandfreie Gestaltung erhalten. Auch die spätere Abwicklung des Grundstückskaufvertrages ist sehr wichtig. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für Immobilienverträge eine Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin vorgesehen. Diese hat die Aufgabe, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen, diese zu beraten und für ausgewogene Regelungen im notariellen Grundstückskaufvertrag zu sorgen.

Keine ungesicherten Vorleistungen

Von besonderer Bedeutung ist er dabei zu wahrende Grundsatz, dass keine Partei eine so genannte ungesicherte Vorleistung erbringt. Das bedeutet: Der Käufer darf den Kaufpreis nicht zu früh zahlen. Es muss sichergestellt sein, dass er Eigentümer des unbelasteten Grundstücks wird. Andererseits wird der Verkäufer davor gesichert, dass er sein Eigentum verliert, ohne dass ihm der Kaufpreis zufließt. Beides muss durch entsprechende Regelungen im Grundstückskaufvertrag gewährleistet werden.

Ablauf

Den Beteiligten wird der Entwurf des Vertrages vorab zugesandt. Im Anschluss kommt es zur Beurkundung, bei welcher der Vertrag vom Notar komplett vorgelesen wird. Außerdem erläutert dieser den rechtlichen Inhalt und die Tragweite des Vertrages. Die Beteiligten können dabei jederzeit Fragen an den Notar stellen und letzte Änderungs- und Ergänzungswünsche äußern. Danach erst wird der Vertrag unterzeichnet.

Abwicklung durch Notar

Im Anschluss kümmert sich der Notar um die komplette Abwicklung des Immobilienvertrages, was insbesondere die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt, der Gemeinde, dem Finanzamt, gegebenenfalls mit Verwaltern einer Wohnungseigentümergemeinschaft etc. angeht. Der Notar besorgt dabei alle notwendigen Unterlagen und prüft die Voraussetzungen für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Käufer oder die Käuferin.

Ein Notar darf dabei auch Immobilienverträge außerhalb seines Amtssitzes beurkunden, solange die Beurkundung an seinem Amtssitz stattfindet. Dass bedeutet, dass beim Notar Dr. Thorsten Graf aus Herford Beurkundungen nicht nur bezüglich Grundstücken aus Herford möglich sind, sondern aus dem ganzen Bundesgebiet.