Auch Onlineapotheken haben derzeit mit Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts zu kämpfen. Die Konkurrenz beäugt sich untereinander. Apotheken haben z. T. schwierige rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Besonders abmahnträchtig sind folgende Problembereiche:

  • Impressum: Einhaltung der Pflichtangaben gem. § 5 TMG
  • Unzulässige krankheitsbezogene Werbung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB
  • Werbung mit wissenschaftlich nicht erwiesenen Wirkungen gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB
  • Arzneimittel-Warnhinweisverordnung  (AMWarnV): Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Alkoholmengenangaben
  • Belehrungs- und Hinweispflichten nach dem Fernabsatzrecht, §§ 312 c, 312 d, 312 e, 355 BGB: insbesondere Widerrufsrecht, Preisangaben (PreisangabenVO)