Es läuft wieder eine neue Abmahnungswelle. Diesmal sind Anbieter von Modellautos bei Ebay betroffen. Dabei wird die Widerrufsbelehrung angeriffen. Ansatzpunkt ist mal wieder die Rückgabe- bzw. Widerrufsbelehrung bei Ebay (siehe unsere allgemeinen Hinweise dazu). In einem Fall war es dabei zu einer Vermengung von Rückgabe- und Widerrufsrecht gekommen. Außerdem wurde die Wertersatzklausel moniert, wozu es jedoch verschiedene Urteile gibt, die die Wertersatzklausel bei Ebay für zulässig halten. Außerdem ist vor Abgabe einer Unterlassungsklärung in jedem Falle zu prüfen, ob diese nicht eingeschränkt werden muss. Denn offenbar plant der Gesetzgeber, die Problematik des Wertersatzes und auch der Widerrufsfrist zugunsten von Ebay-Händlern eindeutig zu regeln. Danach wäre eine Frist von 14 Tagen und auch die Klausel bzgl. Wertersatz zulässig. Wenn aber eine Unterlassungserklärung vor dem Eintritt der Gesetzesänderung abgegeben wird, muss diese eingehalten werden. Damit schneidet man sich die Möglichkeit ab, ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung eine günstige Klausel zu verwenden.

Wie bei allen Abmahnungswellen gilt auch hier, dass immer die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit zu prüfen ist. Diese ist gegeben, wenn Abmahnungen nur dem Zweck dienen, Geld damit zu verdienen. Einer von mehreren Ansatzpunkten ist dabei die Anzahl der gleichgelagerten Abmahnungen. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass sich die Betroffenen austauschen.

Wir raten davon ab, die Abmahnungen unbeantwortet in den Papierkorb zu werfen oder ohne Einwände bzw. Modifikationen die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.