Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Klage von Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor. Beklagter ist ein Verein, in dem angeblich unzulässigerweise ein Fußballspiel von Sky öffentlich gezeigt worden sein soll. Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gab es zuvor nicht. Eingeklagt wird der Unterlassungsanspruch, Schadensersatz für eine fiktive Lizenzgebühr i. H. v. über 4.000,00 EUR, Auskunft. Die Angelegenheit ist beim LG Bielefeld anhängig.

Sky Deutschland mahnt regelmäßig ab. Betroffene sollten sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten lassen. Die Kosten derartiger Verfahren können fünfstellig werden. Es gibt aber geeigente Maßnahmen, das Kostenrisiko vernünftig zu begrenzen.

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