Das LG Stuttgart setzt höhere Hürden an die Haftung von Forenbetreiber für Forenbeiträger Dritter als das OLG Hamburg. Wie der Newsdienst Internet World Business heute berichtet, soll eine Haftung erst nach Kenntnis des entsprechenden Beitrags einsetzten:

Die Betreiber der Plattform treffe keine Pflicht, etwaige Beiträge vorab zu kontrollieren. Darüber hinaus könne eine Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen durch User Generated Content, die nicht auf den ersten Blick evident und für den Portalbetreiber ohne weiteres zu erkennen sind, erst ab Kenntnis (d.h. regelmäßig ab der Abmahnung) angenommen werden. Erscheint die behauptete Rechtsverletzung plausibel, habe der Portalbetreiber den jeweiligen Inhalt unmittelbar zu löschen. Genau das habe Edelight getan, weshalb vorliegend keine Haftung angenommen werden könne. Erst nach einem entsprechend begründeten Hinweis auf eine Rechtsverletzung treffe den Portalbetreiber die Pflicht, zukünftigen Content so zu überwachen, dass „kerngleiche“ Rechtsverstöße nicht mehr vorkommen. Denkbare Mechanismen seien Textfilter, deren Ergebnisse dann noch einmal einer Einzelprüfung zu unterziehen sind.

Quelle: http://www.internetworld.de/

Damit nimmt das LG Stuttgart eine deutlich freundlichere Haltung gegenüber Forenbetreiber ein als das OLG Hamburg. Zwar hilft das im Zweifel wegen des fliegenden Gerichtsstandes im Einzelfall nicht weiter, aber zumindest bleibt die Diskussion über die Haftung offen.