Die Fa. E-Tail nimmt derzeit weitere Abmahnungen von Ebayanbietern vor. Inhaltlich wird wie schon zuvor die nicht eingehaltene 1-Monatfrist im Rahmen der Widerrufsbelehrung bemängelt. Außerdem wird aber auch die Klausel „Die Frist  beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ abgemahnt. E-Tail versucht zudem, die geltend gemachten Abmahnkosten gerichtlich durchzusetzen. Aus unserer Sicht besteht dafür keine Anspruchsgrundlage. Sobald uns eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.