Der Widerruf von Lebensversicherungen2019-10-23T14:26:49+01:00

Widerruf von Lebensversicherungen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Was Sie beim Widerruf von Lebensversicherungen beachten müssen

Eine Kapitallebensversicherung hat sich selten so wenig gelohnt wie im Moment. Die Zinsen sind niedrig und machen die Lebensversicherung zu einer wenig attraktiven Anlageoption. Viele Versicherte versuchen daher in letzter Zeit, ihre alten Lebensversicherungen zu beenden und dabei möglichst wenig Kapital zu verlieren.

Lesen Sie hier nach, wie der Widerruf von Lebensversicherungen Ihnen einen Ausweg aus Ihrer Lebensversicherung mit möglichst wenig Verlust ermöglichen kann.

Unterschiede zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung

Die Risikolebensversicherung soll hauptsächlich der Absicherung von Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherten dienen. Nach dem Versterben des Versicherten wird die Summe der Versicherung an die Begünstigten ausgezahlt. Diese Art der Lebensversicherung ermöglicht es dem Versicherten, seine Angehörigen nach seinem Ableben finanziell versorgt zu wissen.
Eine Kapitallebensversicherung wird häufig zum Zweck der Geldanlage abgeschlossen. Die Laufdauer einer solchen Lebensversicherung erstreckt sich über einen festgelegten Zeitraum. Erst danach wird der Betrag ausgezahlt.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Warum Sie eine Lebensversicherung widerrufen sollten

Die Zinsen sinken und die Prognosen für die nächste Jahre sehen nicht voraus, dass sich dies in nächster Zeit ändern wird, deshalb sind Lebensversicherungen zur Kapitalanlage nicht mehr so lukrativ wie zu dem Zeitpunkt, als sie abgeschlossen wurden. Wenn Sie eine Lebensversicherung vorzeitig beenden und Ihr Geld zurückerhalten wollen, stehen Sie jedoch vor dem Problem, dass dies auf herkömmlichem Wege nicht ohne einen beachtlichen Verlust an Kapital möglich ist. Der Widerruf von Lebensversicherungen kann hierbei Abhilfe schaffen.

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Wie kann eine Lebensversicherung widerrufen werden?

Möglich ist der Widerruf von Lebensversicherungen dank eines Urteils, welches vom Bundesgerichtshof 2014/2015 gesprochen wurde. Laut diesem Urteil wurden mehrere Versicherte beim Abschluss ihrer Lebensversicherung zuvor nicht in ausreichendem Maße durch ihre Versicherung über ihr Recht auf Widerspruch aufgeklärt.

Dadurch ist es möglich, dass diejenigen, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, diese auch jetzt – nach im Härtefall bis zu 24 Jahren – noch widerrufen können. Der Widerruf von Lebensversicherungen kommt auch Versicherten zugute, die im betreffenden Zeitraum eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, ihre Versicherung jedoch schon gekündigt haben.

Den Widerruf können Sie ohne Anwalt anstreben. Allerdings ist dies oft nicht sehr erfolgsversprechend. Um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie zunächst eine Überprüfung Ihres Vertrages durch einen Fachanwalt durchlaufen lassen, damit Sie sichergehen können, dass der Widerruf rechtmäßig ist.

Der Widerruf von Lebensversicherungen leicht gemacht mit der Anwaltskanzlei Dr. Graf

Auch eine kostenlose Ersteinschätzung kann durch die Kanzlei Dr. Graf für Sie erfolgen. Dabei werden Sie individuell darüber aufgeklärt, ob Ihre Lebensversicherung widerrufen werden kann und welchen Gewinn Sie konkret daraus ziehen können. Um dies zu gewährleisten, arbeitet die Anwaltskanzlei Dr. Graf eng mit einem Sachverständigenbüro zusammen, das auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisiert ist.

Termine zur Erstberatung können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Die Antwort auf Ihre Anfrage wird in der Regel innerhalb von zwei Tagen erfolgen.

Die Kanzlei Dr. Graf hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mandanten über den Widerruf von Lebensversicherungen aufzuklären und umfangreiche Beratung zu diesem Thema bereitzustellen. Neben dem Widerruf von Lebensversicherungen gehören Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht zu den Bereichen, in denen Sie bei der Kanzlei Dr. Graf anwaltliche Beratung erhalten können.

Kontakt

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]