Ihr Rücktrittsrecht bei einer Lebensversicherung2019-03-04T14:02:52+01:00

Lebensversicherung Rücktrittsrecht

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Der Rücktritt von einer Lebensversicherung

In der Regel beträgt die Frist, innerhalb der man von einem Vertrag zurücktreten kann, 14 Tage. Aufgrund mangelhafter Belehrung bezüglich des Rücktrittsrechts ist es vielen Versicherten mit einer Lebensversicherung jedoch möglich, auch nach bis zu 24 Jahren noch einen Widerruf ihrer Lebensversicherung durchzuführen und damit bares Geld zu sparen.

Ob Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Ihrer Lebensversicherung noch Gebrauch machen können, wie Sie einen Widerruf durchführen und warum Sie dies tun sollten, können Sie hier erfahren.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Der BGH entschied: Viele Versicherungen belehrten nur mangelhaft über das Rücktrittsrecht

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Der Sinn eines Widerrufs

Warum Lebensversicherungen nicht mehr profitabel sind

Lebensversicherungen lassen sich in zwei Unterarten aufteilen. Eine Art wären die Risikolebensversicherungen. Bei einer Risikolebensversicherung wird nach dem Tod des Versicherten der Betrag der Versicherung an einen Begünstigten oder mehrere Begünstigte ausgezahlt. Dies sind meistens enge Angehörige des Versicherten. Der Versicherte kann somit sicherstellen, dass seine Angehörigen, zum Beispiel seine Kinder oder sein Ehepartner, auch im Falle seines Ablebens nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Sogenannte Kapitallebensversicherungen werden häufig in dem Wunsch abgeschlossen, Geld anzulegen und somit für das Alter vorzusorgen. Sie verfügen über eine im Vorhinein festgelegte Laufdauer, die sich zum Beispiel bis zur Rente oder bis zu einem bestimmten Lebensjahr erstreckt. Erst dann kann die in der Versicherung befindliche Summe ausgezahlt werden. Währenddessen vermehrt sich das in der Lebensversicherung angehäufte Kapital durch regelmäßige Beitragszahlung und die Verzinsung dieser Beiträge, sodass der am Ende ausgezahlte Betrag je nach Zinslage hoch ausfallen kann.

Das Modell der Kapitallebensversicherung als Geldanlage ist aktuell jedoch nicht mehr profitabel. Die Zinsen, die zur Steigerung der Summe, die letztendlich ausgezahlt wird, sorgen sollten, sind so niedrig wie schon lange nicht mehr. Auch eine neue Erhöhung der Zinsen ist nicht in Sicht. Andere Anlageformen sind daher auf längere Sicht deutlich attraktiver als die Kapitallebensversicherung, die aufgrund der sinkenden Zinssätze zunehmend an Attraktivität verliert. Der Wunsch, Kapital lieber auf andere Weise anzulegen, kann ein Grund sein, die Lebensversicherung schnellstmöglich und mit dem kleinstmöglichen Verlust beenden zu wollen.

Warum nicht kündigen, sondern widerrufen?

Eine Kündigung ist in vielen Fällen nicht der optimale Weg aus einer Lebensversicherung, da sie mit deutlichen finanziellen Einbußen einhergeht. Stattdessen sollten Sie lieber vom Rücktrittsrecht Ihrer Lebensversicherung Gebrauch machen.

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung ist der Versicherungsgesellschaft das Recht vorbehalten, sämtliche Gebühren von Ihrer eingezahlten Summe abzuziehen. Diese bestehen zum Beispiel aus Stornierungsgebühren, Abschlussgebühren und Verwaltungsgebühren, aber auch aus allen anfallenden Provisionen. Auf diese Weise erhalten Sie noch nicht einmal Ihre gesamten eingezahlten Beiträge zurück, sondern nur einen Bruchteil davon.

Im Falle eines Widerrufs Ihrer Lebensversicherung, müssen Sie auf diese Zinsen auch gar nicht verzichten. Wenn Sie vom Rücktrittsrecht Ihrer Lebensversicherung Gebrauch machen, können Sie sich nämlich auch Ihre Rendite auszahlen lassen. Sie haben auf diesem Weg jedoch nicht nur die Möglichkeit, von der Rendite Ihrer eingezahlten Summe zu profitieren, sondern erhalten auch Ihre eingezahlten Beiträge wieder zurück. Anders als bei der Kündigung werden hiervon nicht sämtliche Gebühren und Provisionen durch die Versicherung abgezogen, sondern lediglich Bearbeitungsgebühren wie beispielsweise Personalkosten.

Der Gebrauch Ihres Rücktrittsrechts von einer Lebensversicherung ermöglicht Ihnen also, aus Ihrer Lebensversicherung möglichst viel Kapital mitzunehmen, um dieses anderweitig mit höheren Profitchancen anzulegen.

Der Widerruf ohne einen Anwalt

Wenn Sie eine Lebensversicherung widerrufen wollen, können Sie dies ohne Anwalt durchführen. Der Widerruf ohne Hilfe durch einen Anwalt birgt jedoch geringe Erfolgsaussichten und ist somit nicht zu empfehlen. Sollten Sie dennoch ohne Anwalt Gebrauch vom Rücktrittsrecht Ihrer Lebensversicherung machen wollen, beginnen Sie am besten damit, gegen die Lebensversicherung einen Widerspruch einzulegen. In den meisten Fällen wird dieser Widerspruch abgelehnt, wodurch Ihre Versicherung allerdings mit der Erfüllung eines rechtmäßig vorhandenen Anspruchs im Verzug ist.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, liegt von diesem Moment an ein Rechtsschutzfall vor, doch auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, brauchen Sie sich nicht vor übermäßig hohen Anwaltskosten fürchten. Diese können Sie nämlich im Fall eines erfolgreichen Widerspruchs der Versicherungsgesellschaft auferlegen. Für diese Vorgehensweise sollten Sie sich allerdings von Anfang an sicher sein, dass Sie mit dem Gebrauch Ihres Rücktrittsrecht wirklich im Recht sind. Sonst drohen nämlich doch Ihnen die Kosten.

Anwaltliche Hilfe beim Widerruf

Es ist erfolgversprechender und sicherer, sich vor dem Widerruf an einen Fachanwalt zu wenden. Dieser führt zunächst eine Überprüfung des Vertrages durch, auf dem Ihre Lebensversicherung basiert, um anhand dessen zu ermitteln, ob bei Ihrer Lebensversicherung noch ein Rücktrittsrecht besteht und wie Sie dieses nutzen können. Diese Erstüberprüfung erfolgt bei der Anwaltskanzlei Dr. Graf kostenlos. Unterstützt wird die Kanzlei dabei von einem spezialisierten Sachverständigenbüro.

Der Weg mit einem Anwalt ist definitiv empfehlenswert, da die Rechtsabteilungen der meisten Versicherungen sich bereits bestens damit auskennen, die Widerrufsforderungen von Versicherten auszuschlagen.

Eine Großzahl an Versicherten ist sich nicht darüber bewusst, dass bei ihrer Lebensversicherung auch nach Jahren noch ein Rücktrittsrecht bestehen kann. Die Kanzlei Dr. Graf will diesen Zustand ändern und hat sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Mandanten zu Ihrem Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen zu beraten und ihnen die damit verbundenen Vorteile aufzuzeigen.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf setzt sich mit Ihnen zusammen und prüft individuell Ihren Vertrag, um in Erfahrung zu bringen, ob Sie einen Anspruch auf einen Widerruf Ihrer Lebensversicherung haben und wie Sie im speziellen davon profitieren können. Ihr Vertrag wird, gemeinsam mit Ihnen und einem Sachverständigenbüro schnellstmöglich durch die Kanzlei Dr. Graf geprüft, sodass Sie schon in kürzester Zeit den optimalen Nutzen aus Ihrem Rücktrittsrecht ziehen können.

Die Kanzlei Dr. Graf zeichnet sich besonders durch einfache Erreichbarkeit und exzellenten Service aus, um Ihnen den Widerruf Ihrer Lebensversicherung so bequem wie möglich zu gestalten. Ihre telefonische oder per E-Mail versendete Anfrage wird in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen beantwortet, sodass lange Wartezeiten auf Rückantworten und Termine wegfallen. In sehr dringenden Fällen ist es meist ohne weiteres möglich, einen Termin zu einer Erstberatung zeitnah zu erhalten.

Auch auf Transparenz legt die Kanzlei Dr. Graf besonders viel Wert: Der Mandant sollte immer im Mittelpunkt einer offenen und fairen Kommunikation stehen. Sollte sich der Widerruf in Ihrem Fall schwierig gestalten oder die Prüfung ergeben, dass Sie kein Rücktrittsrecht auf Ihre Lebensversicherung mehr haben, wird Ihnen das deutlich mitgeteilt. Auf diese Weise gehen Sie kein unnötig hohes Risiko ein.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]