Auszahlung Lebensversicherung
Die Auszahlung von Lebensversicherungen
Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, aus denen Versicherte sich ihre Lebensversicherungen vorzeitig auszahlen lassen möchten. Doch was auch immer der Grund sein mag: Der Prozess ist mit vielen Komplexitäten behaftet. Wie eine Auszahlung also veranlasst werden kann und worauf bei den unterschiedlichen Versicherungsarten geachtet werden sollte, erfahren Sie hier. Vielleicht steht Ihnen ja sogar eine finanziell besonders günstige Option offen?
Arten der Lebensversicherungen
Ob Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung: Lebensversicherungen werden zur Existenzsicherung der Begünstigten abgeschlossen. Dabei unterscheidet sich lediglich der Zeitpunkt der Auszahlung, denn Risikolebensversicherungen werden nach dem Tod des Versicherten ausgeschüttet, während Kapitallebensversicherungen typischerweise nach Eintritt der Rente oder zu einem bestimmten Alter des Versicherten ausgezahlt. Der Unterhalt dieser Versicherung erfordert selbstverständlich regelmäßige Einzahlungen, die sich über die Zeit anhäufen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Schnellübersicht
Die Auszahlung von Kapitallebensversicherungen
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Die Lebensversicherung als Geldanlage
Für lange Zeit wurden insbesondere Kapitallebensversicherungen als Form der Geldanlage verwendet. Doch in Zeiten von niedrigbleibenden Zinsen gibt es mittlerweile denkbar bessere Optionen, um Geld anzulegen. Also liegt der Wunsch nahe, sich die Lebensversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen. Doch dabei sollten einige wichtige Dinge beachtet werden.
Die Auszahlung von Risikolebensversicherungen
Unter normalen Umständen können Sie sich Risikolebensversicherungen nicht vorzeitig auszahlen lassen. Lediglich im Todesfall des Versicherten können die Begünstigten Geld erhalten – wird die Versicherung gekündigt, ist alles Eingezahlte verloren.