Auszahlung einer Lebensversicherung2019-03-04T13:59:17+01:00

Auszahlung Lebensversicherung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Auszahlung von Lebensversicherungen

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, aus denen Versicherte sich ihre Lebensversicherungen vorzeitig auszahlen lassen möchten. Doch was auch immer der Grund sein mag: Der Prozess ist mit vielen Komplexitäten behaftet. Wie eine Auszahlung also veranlasst werden kann und worauf bei den unterschiedlichen Versicherungsarten geachtet werden sollte, erfahren Sie hier. Vielleicht steht Ihnen ja sogar eine finanziell besonders günstige Option offen?

Arten der Lebensversicherungen

Ob Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung: Lebensversicherungen werden zur Existenzsicherung der Begünstigten abgeschlossen. Dabei unterscheidet sich lediglich der Zeitpunkt der Auszahlung, denn Risikolebensversicherungen werden nach dem Tod des Versicherten ausgeschüttet, während Kapitallebensversicherungen typischerweise nach Eintritt der Rente oder zu einem bestimmten Alter des Versicherten ausgezahlt. Der Unterhalt dieser Versicherung erfordert selbstverständlich regelmäßige Einzahlungen, die sich über die Zeit anhäufen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Die Auszahlung von Kapitallebensversicherungen

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Die Lebensversicherung als Geldanlage

Für lange Zeit wurden insbesondere Kapitallebensversicherungen als Form der Geldanlage verwendet. Doch in Zeiten von niedrigbleibenden Zinsen gibt es mittlerweile denkbar bessere Optionen, um Geld anzulegen. Also liegt der Wunsch nahe, sich die Lebensversicherung vorzeitig auszahlen zu lassen. Doch dabei sollten einige wichtige Dinge beachtet werden.

Die Auszahlung von Risikolebensversicherungen

Unter normalen Umständen können Sie sich Risikolebensversicherungen nicht vorzeitig auszahlen lassen. Lediglich im Todesfall des Versicherten können die Begünstigten Geld erhalten – wird die Versicherung gekündigt, ist alles Eingezahlte verloren.

Eventuell steht Ihnen jedoch auch noch eine andere Möglichkeit offen. Denn der Bundesgerichtshof hat vor nicht allzu langer Zeit festgestellt, dass Kunden, die zwischen dem 29. Juli 1994 und den 31. Dezember 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, oft nicht oder nur unzureichend über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Dieses gilt unter normalen Umständen nur 14 Tage lang. Aufgrund der Versäumnisse der Versicherer ist es nun allerdings möglich, einen Versicherungsvertag auch nach Jahren noch zu widerrufen.

Dies würde bedeuten, dass ein weitaus größerer Teil des eingezahlten Geldes wieder an den Versicherten ausgezahlt werden würde. Unter anderem können auch die Provisionen wieder eingezogen werden. Lediglich Leistungen der Versicherung müssen in diesem Fall noch bezahlt werden – und diese Kosten sind oft viel niedriger als Versicherte erwarten. Zusätzlich dazu ergibt sich ein weiterer Vorteil: Im Falle eines Widerrufs erhält der Versicherte ebenfalls das Recht auf die erzielte Rendite seiner Versicherung. Je nach verstrichener Zeit seit Abschluss der Versicherung kann der erzielte Gewinn hier enorm sein.

Auch nach einer bereits erfolgten Kündigung ist die Einleitung eines Widerrufs noch möglich. Sie könnten eine nicht unerhebliche weitere Summe erhalten.

Selbstverständlich können Sie versuchen herauszufinden, ob Sie Widerspruch einlegen können, indem Sie es einfach selbst bei Ihrer Versicherung tun. Das Problem damit ist, dass Versicherungen einen solchen Widerspruch an dieser Stelle typischerweise einfach ablehnen. Sind Sie rechtsschutzversichert, ist dies die Stelle, an der der Rechtsschutzfall eintreten würde. Sind Sie es allerdings nicht, kann es schwierig werden, als Laie etwas gegen einen großen Versicherer auszurichten.

Die weitaus mehr erfolgsverheißende Option ist, sich von vorneherein anwaltliche Unterstützung zu sichern. Ein Rechtsanwalt kann für Sie Ihren Vertrag überprüfen, um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, ihn zu widerrufen. Sind Sie es, so kann er Sie vor Gericht vertreten und so Ihr Geld für Sie zurückgewinnen. Gewinnen Sie den Fall, müssen Sie nicht einmal die Anwaltskosten tragen, da diese auf die Versicherung zurückfallen werden.

In der Anwaltskanzlei Dr. Graf müssen Sie sich, was das finanzielle angeht, keine Sorgen machen. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung an, währenddessen wir feststellen, ob Sie widerrufsberechtigt sind oder nicht. Sind Sie es nicht, werden Sie dies auch genauso von uns hören. Wir setzen einen großen Wert auf Ehrlichkeit und ziehen langjährige Partnerschaften dem schnellen Profit vor.

Dank unserer Erfahrung mit solchen Fällen sind wir bestens vorbereitet, auch für Sie erfolgreich Widerspruch gegen den Vertrag für Ihre Lebensversicherung einzulegen. Wir freuen uns bereits darauf, Sie eventuell als neuen Mandanten willkommen heißen zu dürfen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Kontakt und wir finden für Sie heraus, was betreffend Ihrer Lebensversicherung die beste Option für Sie ist.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]