Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung im Zusammenhang mit der Marke „Bakelit“  vor. Man könnte meinen, dass es sich um einen Gattungsbegriff handelt. Aber diese Bezeichnung ist tatsächlich markenrechtlich geschützt. Es gab sogar vor wenigen Jahren eine Entscheidung des OLG Hamburgs zu diesen Marken. Die Bezeichnung ist auch in der englischen Schreibweise „Bakelite“ geschützt.

Sollen Sie laut Abmahnung eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe abgeben und Anwaltskosten bezahlen?

Bevor evtl. eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte vorher unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wir geben Ihnen eine konkrete Einschätzung und zeigen Ihnen auf, welche Reaktionsmöglichkeiten es gibt.

Die Anwaltkanzlei Dr. Graf kann Sie kurzfristig beraten.