Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf liegt eine Abmahnung der Firma Proactil, René Ottawa e. K. durch Rechtsanwalt Marcel van Maele vor.

Es geht dabei um die Wort-/Bildmarke „Orthovit“. Es gibt bzw. gab ein Konkurrenzprodukt mit der Bezeichnung „Orthofit“. Der Anbieter dieses letztgenannten Produktes hat laut Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben mit einer Aufbrauchsfrist von 6 Wochen, die Mitte Juli 2016 abgelaufen wäre.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wurde angesetzt mit 50.000 €. Die Abmahnungskosten belaufen sich danach auf einen Betrag i.H.v. 1531,90 €.

Die Abmahnung richtet sich gegen eine Preissuchmaschine. Denkbar ist es natürlich auch, dass verschiedene Apotheken das fragliche Produkt noch im Angebot bzw. nicht gelöscht haben. Auch diesen könnte eine Abmahnung drohen.

Vor Abgabe einer etwaigen Unterlassungserklärung sollten sich Betroffene auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Insbesondere die Haftung von Suchmaschinenbetreibern ist einer speziellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterworfen. Eine direkte Haftung ist danach als Störer nicht gegeben. Üblicherweise setzt die Haftung erst ein, wenn Kenntnis vom Rechtsverstoß vorliegt („notice and take down“).

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