Was kennzeichnet einen Anwalt für Markenrecht? Er berät Sie bei Markenanmeldungen und verteidigt gegen Abmahnungen. Ferner bietet er auch ein aktives Vorgehen gegen Markenrechtsverletzer an.

Anwalt für Markenrecht: Markenanmeldungen

Er unterstützt Sie bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung. Dazu zählt eine fundierte Markenrecherche, um die Eintragungsfähigkeit der Marke einzuschätzen. Für Markenanmelder ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine entsprechende Prüfungspflicht, bevor es zu einer Markenanmeldung kommt. Andernfalls drohen Widersprüche sowie Unterlassungs- und Schadensersatzklagen. Zum Leistungsspektrum zählen auch die Erarbeitung einer Markenstrategie und die anschließende Erstellung eines optimierten Waren und Dienstleistungsverzeichnisses.

Ein Anwalt für Markenrecht bietet das gesamte Spektrum der Markenanmeldungen an: Von der Deutschen Marke (DE), europäischen Gemeinschaftsmarke (EM) und internationalen Marke (IR) beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA), vor Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und vor der WIPO.

Ferner unterstützen er Sie bei der Verwaltung Ihrer Markenrechte. Dazu zählt insbesondere die Überwachung von Schutzfristen, also rechtzeitige Verlängerung der Marken. Auch die Kollision von neu angemeldeten Marken Dritter zählt dazu.

Außergerichtliche Vertretung sowie vor Behörden und Gericht

Wenn Sie gegen Rechtsverletzungen Dritter vorgehen wollen, führt der Anwalt für Markenrecht für Sie Abmahnungen durch. Umgekehrt vertritt er Sie bei der Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen Dritter, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Er führt Verletzungsprozesse, Widerspruchsverfahren sowie Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten.

Zur außergerichtlichen Tätigkeit eines Anwalts für Markenrecht zählt die Erarbeitung von markenrechtlichen Lizenzvereinbarungen. Zur Vermeidung oder Beilegung einer gerichtlichen Auseinandersetzung gehört auch die Ausarbeitung einer so genannten Abgrenzungsvereinbarung.

 

Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Außerdem ist er Fachanwalt für IT Recht. Ein besonderer Schwerpunkt in Bezug auf Markenrechte liegt im Onlinebereich.