Widerspruch Versicherung
Durch einen Widerruf von einer ungewünschten Lebensversicherung profitieren
Lebensversicherungen sind Jahre nach dem Abschluss oft nicht mehr so attraktiv wie kurz zuvor. Ob nun aus finanziellen Gründen oder persönlichen: Viele wollen ihre Versicherung kündigen. Doch oft bedeutet dies einen enormen monetären Verlust. Dank eines Urteils des BGH hat sich jetzt eine andere Möglichkeit ergeben. Ein Widerruf der Lebensversicherung verursacht nicht nur keine Verluste, sondern beschert Ihnen auch noch Gewinne.
Mehr Möglichkeiten durch Gerichtsurteil
Wer Versicherungen abschließt, dem wird in der Regel ein Widerrufsrecht zugesprochen. Bei Lebensversicherungen kann dies oft 14 bis 30 Tage lang in Anspruch genommen werden. Der BGH hat allerdings vor einigen Jahren festgestellt, dass in den meisten Verträgen von Lebensversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, die Belehrung dieses Widerrufsrechtes unzulänglich war. Dies hat zur Folge, dass diese Verträge auch heute noch widerrufen werden können – selbst, wenn sie schon über zwanzig Jahre alt sind.
Vertragsprüfung
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Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Warum widerrufen?
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
Wer kann seine Lebensversicherung widerrufen?
Jeder, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und die Möglichkeit in Betracht zieht, diese aufzulösen, sollte sich darüber informieren, ob ein Widerruf für ihn infrage kommt. Dies ist wahrscheinlicher bei einer Kapitallebensversicherung der Fall, da in dieser die Einzahlungen zur Ansammlung von Rendite und zur späteren Auszahlung angesammelt werden. Risikolebensversicherungen hingegen werden lediglich im Todesfall des Versicherten ausgezahlt.
Zur Feststellung eines möglichen Widerrufs muss der Vertrag geprüft werden. Ist die darin enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so steht einem Widerruf nichts mehr im Weg. Wollen Sie sich ganz sicher sein, ist es ratsam, bei einem fachkundigen Anwalt Rat einzuholen. Auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte können Ihnen bestens erläutern, was Ihre besten Möglichkeiten sind.