Widerspruch einer Lebensversicherung2019-03-04T14:06:29+01:00

Widerspruch Versicherung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Durch einen Widerruf von einer ungewünschten Lebensversicherung profitieren

Lebensversicherungen sind Jahre nach dem Abschluss oft nicht mehr so attraktiv wie kurz zuvor. Ob nun aus finanziellen Gründen oder persönlichen: Viele wollen ihre Versicherung kündigen. Doch oft bedeutet dies einen enormen monetären Verlust. Dank eines Urteils des BGH hat sich jetzt eine andere Möglichkeit ergeben. Ein Widerruf der Lebensversicherung verursacht nicht nur keine Verluste, sondern beschert Ihnen auch noch Gewinne.

Mehr Möglichkeiten durch Gerichtsurteil

Wer Versicherungen abschließt, dem wird in der Regel ein Widerrufsrecht zugesprochen. Bei Lebensversicherungen kann dies oft 14 bis 30 Tage lang in Anspruch genommen werden. Der BGH hat allerdings vor einigen Jahren festgestellt, dass in den meisten Verträgen von Lebensversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, die Belehrung dieses Widerrufsrechtes unzulänglich war. Dies hat zur Folge, dass diese Verträge auch heute noch widerrufen werden können – selbst, wenn sie schon über zwanzig Jahre alt sind.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Warum widerrufen?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Wer kann seine Lebensversicherung widerrufen?

Jeder, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und die Möglichkeit in Betracht zieht, diese aufzulösen, sollte sich darüber informieren, ob ein Widerruf für ihn infrage kommt. Dies ist wahrscheinlicher bei einer Kapitallebensversicherung der Fall, da in dieser die Einzahlungen zur Ansammlung von Rendite und zur späteren Auszahlung angesammelt werden. Risikolebensversicherungen hingegen werden lediglich im Todesfall des Versicherten ausgezahlt.

Zur Feststellung eines möglichen Widerrufs muss der Vertrag geprüft werden. Ist die darin enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so steht einem Widerruf nichts mehr im Weg. Wollen Sie sich ganz sicher sein, ist es ratsam, bei einem fachkundigen Anwalt Rat einzuholen. Auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte können Ihnen bestens erläutern, was Ihre besten Möglichkeiten sind.

Soll ein Versuch des Widerrufs gestartet werden, kann der Vertrag zuerst einmal angefochten werden. Die Versicherung wird diesen Antrag auf Widerruf in der Regel erst einmal ablehnen. Schließlich ist oft viel Geld im Spiel. Haben sie eine Rechtschutzversicherung, so tritt an dieser Stelle der Rechtsschutzfall ein. Alleine weiterzukommen ist allerdings schwer, denn als Laie ist gegen eine ganze Abteilung voller Anwälte schwer anzukommen.

Der nächste Schritt führt Sie dann vor Gericht, wo Sie Ihren Fall vertreten. Ist Ihr Vertrag korrekt begutachtet worden, so wird Ihnen Recht gegeben werden und die Versicherung muss Ihnen das Ihnen zustehende Geld auszahlen. Ihren Anwalt müssen Sie ebenfalls nicht bezahlen, wenn dies geschieht – Ihre Gerichtskosten wird die Versicherung tragen müssen. Deshalb lohnt sich eine professionelle Begutachtung durch einen kompetenten Anwalt in jedem Fall.

Beitragseinstellung

Können Sie sich die Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten, und ein Widerruf ist keine Option für Sie, so ist es eventuell eine gute Idee, Ihre Beitragszahlungen nach Rücksprache mit der Versicherung einzustellen. Auf diese Weise geraten Sie nicht in Rückstand und verlieren auch kein Geld bei einer Kündigung – lediglich die schlussendliche Auszahlung Ihrer Versicherung wird logischerweise nicht ganz so hoch ausfallen.

Beleihung der Versicherung

Sollten Sie schnell Geld brauchen, so könnte es ein Ausweg für Sie sein, Ihre Police zu beleihen. Das bedeutet, dass Sie einen Kredit aufnehmen und dafür Ihre Police als Sicherheit einsetzen – was Ihnen bessere Konditionen gewähren wird. Dies können Sie entweder bei einer Bank machen oder auch direkt bei ihrem Versicherer. Die Zinsen auf den Kredit werden den Verlust, den Sie durch eine Kündigung erleiden würden, oft um vieles unterschreiten.

Wir in der Anwaltskanzlei Dr. Graf haben schon viele Klienten auf dem Weg zum Rückruf ihrer Lebensversicherung begleitet.

Ob es für Sie infrage kommt, Ihren Vertrag zu widerrufen, stellt Dr. Graf gerne in einer kostenlosen Erstberatung fest. Es besteht also kaum ein finanzielles Risiko für Sie! Da Dr. Graf einen hohen Wert auf Integrität und langwierige Kundenbeziehungen legt, können Sie eine rundum ehrliche Betreuung erwarten. Bei uns wird immer nur im besten Interesse des Mandanten gehandelt. Sind Sie also am überlegen, Ihre Lebensversicherung zu widerrufen oder wollen Sie herausfinden, ob dies für Sie eine Option ist, so freuen wir uns, wenn Sie sich an uns wenden.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]