Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung2019-03-04T13:59:53+01:00

Rückkaufswert Lebensversicherung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Wie viel oder wenig Geld erhalten Sie bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung?

Wer seine Kapitallebensversicherung kündigen will, wird früher oder später mit diesem Konzept konfrontiert: Dem Rückkaufswert. Doch was genau ist ein Rückkaufswert eigentlich? Woher weiß man, wie hoch er ist? Kann man irgendetwas dafür tun, dass er höher ist? Und vor allem: Gibt es profitablere Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung?

Was ist ein Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist die Summe an Geld, die ein Versicherter nach der Kündigung seiner Lebensversicherung erhält. Dabei ist es wichtig, dass es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt – Risikolebensversicherungen werden nur im Todesfall ausgezahlt. Geld erhält der Versicherte bei einer Kündigung nicht. Auch bei der Kündigung einer Kapitallebensversicherung erhält der Versicherte oft längst nicht das Geld zurück, was er ursprünglich eingezahlt hat. Die Versicherung zieht hiervon oft diverse Gebühren ab.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Wie hoch ist der Rückkaufswert einer Police?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Wie kann man mit seiner Police einen höheren Rückkaufswert erreichen?

Oft ist es rückwirkend schwierig, den Rückkaufwert einer Police zu erhöhen. Was das betrifft, hängt nämlich viel vom Beitrag ab. Allerdings wird der Rückkaufswert Ihrer Police höher sein, wenn Sie alle Ihre Beiträge eingezahlt haben. Fehlende Beiträge werden Ihnen nämlich nicht nur nicht zusätzlich angerechnet, sie werden Ihnen vom Rückkaufswert abgezogen.

Versicherungen sind allerdings nicht immer so besonders ehrlich, was die Berechnung eines Rückkaufswertes angeht. Und da es als Laie schwierig sein kann, Verträge und Gesetze und Finanzen zu durchblicken, empfiehlt es sich an dieser Stelle, einen fachkundigen Anwalt zu engagieren. Dieser kann den Rückkaufswert mit Ihrem Vertrag abgleichen und eventuelle Diskrepanzen feststellen.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf ist seit langer Zeit im Versicherungsrecht tätig und kann Ihnen kompetent dabei zur Seite stehen, noch das Beste aus Ihrer Versicherung rauszuholen.

Alternativen zum Rückkauf Ihrer Police

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, aus denen Versicherte ihre Lebensversicherungen kündigen wollen. Ob es nun geschieht, weil eine dringende Geldnot besteht, oder, weil an einem anderen Ort bessere Renditen gewittert werden, sei dahingestellt. Vor der Kündigung sollten auf jeden Fall diese Optionen in Betracht gezogen werden:

Um Ihr bereits eingezahltes Kapital und die daraus entstandene Rendite zu sichern, können Sie mit Ihrer Versicherung eine Beitragseinstellung vereinbaren. Darunter bräuchten Sie keine monatlichen Raten mehr zu zahlen, müssen aber auch nicht den finanziellen Verlust eines Rückkaufs in Kauf nehmen.

Wenn Sie kurzfristig Geld brauchen, können Sie in der Regel direkt mit Ihrem Versicherer eine Beleihung auf Ihre Police arrangieren. Infolgedessen wird Ihnen ein Anteil des von Ihnen investierten Betrages ausgezahlt. Die Zinsen auf einen solchen Kredit sind oft niedriger als die Verluste, die Sie bei einer Kündigung machen würden.

Für diejenige, die ihre Versicherung die zwischen dem 29. Juli 1994 und den 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, existiert in den meisten Fällen noch eine dritte und viel profitablere Option: Die Rückabwicklung der Versicherung. Da in diesem Zeitraum die Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft waren, ist es immer noch möglich, damals unterschriebene Verträge zu widerrufen.

In diesem Fall dürfen nämlich zum Beispiel eventuell fällige Provisionen für die Versicherer nicht einbehalten werden. Auch erhält der Versicherte das Recht auf die von seiner Versicherung erwirtschaftete Rendite. Über die Jahre kann sich da ordentlich etwas ansammeln. Die Verwaltungskosten, die Versicherer berechnen können, sind da im Vergleich verschwindend gering.

Da dieser Prozess allerdings sehr kompliziert ist und der durchschnittliche Bürger einer Versicherung mit einer großen Rechtsabteilung oft nicht viel entgegenzusetzen hat, ist es an dieser Stelle ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Gewinnen Sie Ihren Widerruf der Versicherung, müssen Sie auch die Anwaltskosten nicht tragen, da sie auf die Versicherung zurückfallen werden.

Umfassende juristische Beratung in der Kanzlei Dr. Graf

Wir in der Anwaltskanzlei Dr. Graf haben die notwendige Erfahrung bei der Rückabwicklung von Versicherungen und sind deshalb der ideale Anlaufpartner. In einer kostenlosen Erstberatung stellen wir fest, ob Sie berechtigt sind, einen Widerruf einzureichen. Fall Sie das sind, werden wir für Sie alles in die Wege leiten.  Sollten Sie also Ihre Police kündigen oder rückabwickeln wollen, freuen wir uns, wenn Sie auf uns zukommen.

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    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]