T-Mobile hat am 28.1.2008 eine Klage wegen Verbindungsentgelten aus einem Mobilfunkvertrag zurück genommen. Es ging dabei um Gebühren im Zusammenhang mit Mehrwertdiensten, die durch die Firma Fortress Ltd. erbracht worden waren. Die Forderung belief sich auf mehrere tausend Euro. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass die Fa. Fortress von einer Betrügerbande organisiert worden war. Die drei Verantwortlichen dieser Firma sind durch Urteil des Landgerichts Oldenburg zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die „Masche“ dieser Firma bestand darin, die Opfer in teure Gespräche zu verwickeln und dabei viel zu niedrige Kosten vorzuspiegeln.

T-Mobile hat sich vergeblich darauf berufen, dass es nur für die technische Durchleitung der Gespräche verantwortlich sei und nicht für das betrügerische Verhalten von Fortress. Dabei wurde jedoch verkannt, dass nach den Vorschriften des TKG der Mehrwertdiensteanbieter vor Beginn des kostenpflichtigen Gesprächs auf die Kostenpflichtigkeit genau hinzuweisen hat. Diese Kundenschutzklausel greift auch und gerade gegenüber dem Netzanbieter, wie hier T-Mobile.

AG Herford, Az. 12 C 888/07