Lebensversicherung beleihen
Urteil über fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Verträgen für Lebensversicherungen eröffnet Versicherten neue Möglichkeiten
Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, tut das, weil er für das Alter vorsorgen möchte. Das von dieser Versicherung generierte Kapital soll oft genutzt werden, um die Rente aufzupolstern. Doch Lebensversicherungen sind nicht mehr so profitabel, wie sie es einst waren. Und nicht jeder kann sie so aufrechterhalten, wie sie einst abgeschlossen wurden. Da kommt ein Urteil des BGH gerade recht: Statt einer verlustreichen Kündigung der Versicherung bietet sich Versicherten mit einem Widerruf jetzt eine viel profitablere Möglichkeit.
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Schnellübersicht
Warum wird das Beleihen einer Lebensversicherung in Betracht gezogen?
Selbst bei bester Planung verläuft das Leben manchmal anders als gedacht. Der plötzliche Wunsch nach den eigenen vier Wänden, eine zeitnahe Weltreise oder das vom Kind sehnlich gewünschte Auslandsstudium sind nur einige Situationen, die umfangreichen Geldbedarf in den Raum stellen. Als Inhaber einer Lebensversicherungspolice denken Sie an die Beleihung, weil der Kreditgeber in jedem Fall Sicherheiten verlangt. Da Ihnen in der Regel die Erfahrung fehlt, wissen Sie über die
Realisierbarkeit ebenso wenig Bescheid wie über die Vorgehensweise. Wir bringen nachfolgend Licht ins Dunkle.
Welche Police können Sie beleihen?
Bei der Lebensversicherung wird grundsätzlich zwischen zwei Varianten unterschieden. Die Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen beim plötzlichen Tod des Versicherungsnehmers. Eine Kapitallebensversicherung generiert über die Laufzeit Vermögen, welches oft der Altersvorsorge dient. Beleihbar ist lediglich die dem Kapitalaufbau dienende Versicherung.
Die Police muss bereits einige Jahre bestehen und es müssen regelmäßig Monatsbeiträge entrichtet worden sein. Warum? Weil die Assekuranz Kosten wie beispielsweise Provisionen von den Beiträgen der ersten Jahre begleicht. Das danach aufgebaute Kapital können Sie beleihen. Maßgeblich für die Beleihungs-Höhe ist der so bezeichnete Rückkaufwert. Aus dem bereits dargestellten Kostenfaktor ist der Wert immer wesentlich geringer als die Summe der bereits eingezahlten Beiträge.