Lebensversicherung Auszahlung prüfen2019-05-10T09:24:05+01:00

Lebensversicherung Auszahlung prüfen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Wissenswertes zur Überprüfung der Auszahlung bei Ihrer Lebensversicherung

In jedem deutschen Haushalt ist mindestens eine Kapitallebensversicherung vorhanden, die zur Vorsorge im Alter dienen soll. Bei Ihrer Lebensversicherung wird die Auszahlung allerdings sehr wahrscheinlich hinter den Erwartungen zurückbleiben. Welcher Ursache diese unerfreuliche Entwicklung zu verdanken ist und warum die Überprüfung zu einer lukrativen Lösung führen könnte, erfahren Sie im weiteren Verlauf der Seite.

Die Überprüfung Ihrer zu erwartenden Auszahlung ist nicht der alleinige Grund, warum Sie einen erfahrenen Fachanwalt kontaktieren sollten. Der Experte könnte einen Fehler entdecken, der sich in der Widerrufsbelehrung verbirgt – und Ihnen damit zu einem unverhofften Gewinn verhelfen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Warum wird Ihre Auszahlung geringer als gedacht ausfallen?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Eine Überprüfung bringt Gewissheit

Im Vorfeld einer Prüfung sei erwähnt, dass der BGH die Kürzung der Überschussbeteiligung als rechtskonform beurteilt hat. Einspruch dagegen zu erheben ist also aussichtslos. Indes kann eine Durchsicht der Unterlagen zu Ihrer Lebensversicherung neben dieser Gewissheit auch Positives an den Tag bringen.
Es könnte nämlich sein, dass die in Ihrem Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung fehlerhaft verfasst wurde oder unvollständig ist. Die Chance ist besonders groß, sofern Sie Ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 zum Abschluss brachten. Es könnten sowohl Fehler in der Formulierung als auch bei der drucktechnischen Darstellung enthalten sein. Oder die Widerrufsbelehrung fehlt ganz . Diese Fehler berechtigen Sie auch heute noch zum Widerspruch oder Rücktritt, weil die Karlsruher Richter bereits 2014 das vorher gültige Verfallsdatum aufgehoben haben.
Ein Fachanwalt entdeckt diese Unregelmäßigkeiten schnell und kann Sie zur weiteren Vorgehensweise beraten.

Widerrufen und auszahlen lassen

Bei einem Widerruf fordern Sie vom Anbieter, dass Ihre Lebensversicherung rückabgewickelt wird. Der Versicherer muss Ihnen alle eingezahlten Prämien nebst Nutzungsausfall-Entschädigung erstatten. Die Auszahlung ist bei erfolgreichem Widerspruch deutlich umfangreicher als bei einer Kündigung. Idealerweise übertragen Sie die gesamte Rückabwicklung einem erfahrenen Rechtsanwalt, dieser übernimmt für Sie die geforderte Beweisführung und vertritt Sie auf Wunsch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Kompetente Beratung ist in jedem Fall unverzichtbar, denn nicht bei jeder Police kommt der Widerruf infrage. Zudem wird sich Ihr Anbieter der Forderung auf Rückabwicklung widersetzen und alle rechtlich gebotenen Mittel ausschöpfen. Ohne Fachanwalt an Ihrer Seite wird die Erlangung des Rechts zur echten Herausforderung mit unsicherem Ausgang.

Fazit

Bei der Lebensversicherung sollte die zu erwartende Auszahlung rechtzeitig überprüft werden, um Klarheit bezüglich der weiteren Vorgehensweise zu gewinnen. Die Begleitung durch einen erfahrenen Fachanwalt ist hilfreich.

Auf die Prüfung der Lebensversicherung spezialisiert ist die Anwaltskanzlei Dr. Graf aus Herford. Nehmen Sie zeitnah die Option einer kostenfreien Erstberatung in Anspruch. Besteht die Option des Widerrufs müssen Sie auch die Gerichtsnachrichten nicht fürchten: Gewinnen Sie den Fall, muss der Versicherer die Kosten übernehmen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]