Lebensversicherung prüfen lassen2019-03-04T14:03:42+01:00

Lebensversicherung prüfen lassen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Warum Sie Ihre Lebensversicherung jetzt prüfen lassen sollten

Beim Abschluss der Lebensversicherung wurde Ihnen vom Anbieter attraktive Entwicklung versprochen. Zu den früher hohen Garantiezinsen kam bei Fälligkeit noch eine lukrative Überschussbeteiligung. Weshalb die Versicherer nicht mehr zu den einstigen Versprechen stehen können, können Sie nachfolgend lesen. Eine Prüfung Ihrer Police durch einen erfahrenen Fachanwalt ist aufgrund der Entwicklung in jedem Fall angebracht.

Dem jeweiligen Ergebnis der Prüfung entsprechend können Sie sinnvolle Entscheidungen treffen. Entweder, Sie behalten Ihre Lebensversicherung bis zum Vertragsende oder Sie entscheiden sich zum Widerruf. Von einer voreiligen Kündigung wird Ihnen jeder Experte abraten, weil Sie damit viel Geld verlieren können.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Bei der Lebensversicherung ist nichts mehr so wie früher

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Die Lebensversicherung auf möglichen Widerruf prüfen

Grundsätzlich muss Ihnen der Versicherer bei einem Widerruf deutlich mehr zurückzahlen als bei einer Kündigung. Zudem können Sie von Ihrem Widerrufsrecht bei regulär beendeter, noch laufender oder bereits gekündigter Police Gebrauch machen.

Voraussetzung ist, Sie haben Ihren Vertrag abgeschlossen. Bei Verträgen aus diesem Zeitraum können die Besitzer bis zum heutigen Tag noch Widerspruch einlegen, sofern die Anbieter fehlerhaft oder unvollständig zum Widerspruchsrecht belehrt haben. Grundlage dafür sind die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Mai 2014 und 29. Juli 2015 mit den Aktenzeichen V ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14.

In diesem Zeitraum wurden über 100 Millionen Lebensversicherungen abgeschlossen und etwa 400 Milliarden Euro als Prämien eingezahlt. Jede Police aus dieser Zeit könnte eine fehlerhafte Belehrung beinhalten und sollte deshalb auf möglichen Widerruf überprüft werden.

Sollten Sie Ihre Lebensversicherung nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen haben, sind Ihre Chancen auf erfolgreichen Widerruf sehr hoch. Ein derartiger Vertragsabschluss liegt vor, wenn Sie vor dem Antrag keine Verbraucherinformationen vom Anbieter erhalten hatten. Die Widerspruchsfrist konnte nur bei ordnungsgemäßer Belehrung zum Widerrufsrecht beginnen. Im Nachhinein lohnt sich eine Überprüfung Ihres Vertrags auch, wenn er fondsgebunden ist.

Alle Verträge nach dem Antrags-Modell sollten überprüft werden. Hierbei wurden Ihnen alle relevanten Informationen bereits beim Antrag zur Verfügung gestellt und das Rücktrittsrecht ersetzt das Widerrufsrecht. Der Unterschied ist nur für Juristen von Bedeutung, nicht aber für die Rückabwicklung.

Indes können Sie auch von einer Lebensversicherung, die nach dem Antrags-Modell zustande kam, bis zum heutigen Tag zurücktreten, sofern die Überprüfung Fehler in der Belehrung ergibt.

Bei allen genannten Verträgen hatten Kunden das Recht zum Widerspruch oder Rücktritt innerhalb von 14 Tagen, ab Dezember 2004 sogar innerhalb von 30 Tagen. Die Fristen begannen jedoch nur bei der Aushändigung aller Unterlagen inklusive Versicherungsschein und schriftlicher Belehrung zum Widerspruchsrecht. In der Belehrung muss explizit auf Beginn der Frist und die Dauer hingewiesen werden. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist verankert, dass das Widerspruchsrecht nach einem Jahr erlischt, auch wenn der Anbieter nicht oder unvollständig dazu informiert. Diese Frist beginnt ab der ersten Prämien-Zahlung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Frist jedoch zum Vorteil der Verbraucher auf und ersetzte sie durch dauerhaftes Widerspruchsrecht.

Wie einer Mitteilung der Verbraucherzentrale zu entnehmen ist, sind etwa zwei Drittel aller Verträge zwischen 1994 und 2007 mit fehlerhaften Belehrungen versehen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Überprüfung sind außerordentlich groß.

Ihrer Lebensversicherung liegt sehr wahrscheinlich eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei. Vermutlich ist das Dokument jedoch mit einem der nachfolgend beschriebenen Fehler behaftet:

  • Die Widerrufsbelehrung muss drucktechnisch vom Rest der Texte abgehoben sein und darf keinesfalls in den Versicherungsbedingungen untergehen. So urteilten die Karlsruher Richter am 24. Februar 2016. Aktenzeichen IV ZR 512/14.
  • In der Widerspruchsbelehrung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Sie das Widerspruchs-Schreiben innerhalb der Frist absenden müssen. Entscheidend ist das Datum des Versands und nicht das des Eingangs bei der Versicherung. Beim Abschluss vor dem 8. Dezember 2004 sind 14 Tage als Frist zu berücksichtigen, danach 30 Tage.
  • Sofern Sie Ihre Lebensversicherung nach 2002 abgeschlossen haben, muss in der Belehrung auf den Begriff „Textform“ hingewiesen sein. Werden Sie zur Abgabe des Widerspruchs in Schriftform aufgefordert, ist die Belehrung fehlerhaft.

Sie erkennen die oben angeführten Fehler in der Widerrufsbelehrung zur Lebensversicherung relativ einfach. Bevor Sie jedoch den nächsten Schritt unternehmen, sind Beratung und Beistand eines erfahrenen Fachanwalts empfehlenswert. Der Experte sollte das Vorhaben bewerten und die angestrebte Rückabwicklung berechnen.

Bei einem erfolgreichen Widerspruch muss Ihnen der Anbieter alle Beiträge erstatten, die Sie in die Lebensversicherung investiert haben. Wesentlich interessanter ist aber der sogenannte Nutzungsersatz in Form von Zinsen. Dieser Anspruch muss bewiesen werden und darf nicht auf Vermutungen basieren. So urteilte der BGH am 11. November 2015 und ein erfahrener Fachanwalt kann Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Bei einer nach 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung lohnt sich die Überprüfung aus mehrerlei Gründen. Die Konditionen sind nicht mehr so vorteilhaft wie bei einem älteren Vertrag, die Abschlusskosten vergleichsweise hoch und auf die Auszahlung muss Steuer entrichtet werden.

Die Überprüfung der Lebensversicherung kann neue Möglichkeiten im Hinblick auf den Widerruf eröffnen. Widerspruch lohnt sich bei erfüllten Voraussetzungen immer. Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Prüfung der Lebensversicherung ist die Kanzlei Dr. Graf aus Herford. Sie können die Dienste des Anwalts deutschlandweit online in Anspruch nehmen. Profitieren Sie schon bald von einer kostenlosen Erstberatung, um Ihren Vertrag beurteilen zu lassen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]