Lebensversicherung widerrufen
Der Widerruf von Lebensversicherungen: Komplex, aber lohnenswert
Ob um die Existenz der Familie im Todesfall abzusichern oder um für das eigene Alter vorzusorgen – viele Deutsche haben Lebensversicherungen abgeschlossen. Doch die Rentabilität dieser Investitionen ist in den letzten Jahren um Einiges gesunken. So ist es nur verständlich, dass viele Versicherte nun nach Möglichkeiten suchen ihr Versicherungsverhältnis zu beenden und so viel von ihrem eingezahlten Geld zurückzugewinnen wie möglich. Ein in 2014 gefälltes Urteil des BGH kommt hier sehr gelegen, denn es ermöglicht einen kompletten Widerruf des Vertrages.
Warum widerrufen?
Die derzeitigen Zinsen sind so niedrig wie kaum jemals. Geldanlagen in Form von Versicherungen lohnen sich da längst nicht mehr so sehr wie noch vor einigen Jahren. Andere Formen der Investitionen wirken auf einmal viel verlockender. Doch wenn Kapital erst einmal in einer Lebensversicherung gebunden ist, ist es schwierig, es wiederzubekommen. Oftmals erhalten Versicherte nach der Kündigung ihrer Lebensversicherung nicht einmal den vollen Betrag zurück, den sie eingezahlt haben. Zum Glück bietet sich dank eines Urteils des BGH ein anderer Lösungsweg: Der Widerruf des Vertrages, auf dem die Lebensversicherung basiert. Im Folgenden erfahren Sie, warum dies möglich ist, wie es funktioniert, worauf Sie achten sollten und warum Sie bei der Kanzlei Dr. Graf an der richtigen Adresse sind, falls Sie Hilfe benötigen.
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Schnellübersicht
Die rechtlichen Grundlagen für einen Widerruf
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
So funktioniert eine Lebensversicherung
Grundsätzlich sind zwei verschiedene Formen der Lebensversicherung zu unterscheiden. Zum einen gibt es die Risikolebensversicherung, die vor allem zur Absicherung der Begünstigten im Todesfall dient. Auf der anderen Seite existiert die Kapitallebensversicherung, welche in der Regel zur Kapitalbildung als Altersvorsorge dient und entsprechende Auszahlungsmodalitäten anbietet. Beim Widerruf der Lebensversicherung geht es in der Regel um die Rückabwicklung dieser Kapitallebensversicherungen. Denn durch steigende Beiträge und die damit einhergehenden Zinsen baut sich bei einer Kapitallebensversicherung im Laufe der Zeit ein erhebliches Kapital durch die Einzahlungen des Versicherten auf.
Diese Lebensversicherungen funktionieren nach einem einfachen System. Sie werden für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraumes zahlt der Versicherte eine monatliche Summe in die Versicherung ein. Durch die Einzahlungen steigt die Summe der am Ende auszahlbaren Versicherung immer weiter an. Doch müssen auch Provisionen und Leistungen der Versicherung mit übernommen werden, sodass die Summe deutlich geringer ausfallen kann. Dies ist besonders wichtig, wenn die Lebensversicherung vor Ablauf des vereinbarten Datums vom Versicherungsnehmer gekündigt wird. Schließlich ist dem Versicherten in der Regel daran gelegen, nach Möglichkeit das höchstmögliche Kapital durch eine Kündigung zu retten. Doch die Kündigung, wie bereits erwähnt, ist nicht der einzige Weg. Wurde die Lebensversicherung nämlich innerhalb des oben genannten Zeitraums abgeschlossen, kann ein Widerruf des Vertrages deutlich mehr Vorteile für den Mandanten bieten.
Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland und werden professionell betreut.
Widerruf statt Kündigung: Der wichtige Unterschied
Die Kündigung einer Lebensversicherung lohnt sich für den Versicherungsnehmer nur in sehr seltenen Fällen. Dies liegt daran, dass jede Kapitallebensversicherung einen sogenannten Rückkaufwert aufweist. Kündigen Sie eine solche Versicherung, erhalten Sie in der Regel nur Ihre eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten der Versicherung und der Provisionen zurück. Somit können die Versicherten nur mit einem Teil der von ihnen eingezahlten Summe rechnen. Das eigene Kapital schrumpft durch eine Kündigung also deutlich zusammen. Dies ist weder sonderlich fair, noch für viele Mandanten der richtige Ausweg.
Schließlich gibt es dank der Urteile des BGH für einen nicht gerade kleinen Kreis an Versicherten die Möglichkeit ihre Lebensversicherung rückabwickeln zu lassen. Durch den Widerruf wird somit der gesamte Vertrag der Versicherung rückabgewickelt. Das bedeutet für den Mandanten, dass beispielsweise auch die Provisionen rückabgewickelt werden. Die einzigen Abzüge für den Mandanten entstehen durch die Leistungen der Versicherung, welche den entstandenen Aufwand durch Personalkosten und weitere Posten in Rechnung stellen können. Diese fallen aber deutlich geringer aus, als viele Versicherte glauben. So bleibt nach einer Rückabwicklung die Menge des verbleibenden Kapitals deutlich größer.
Zudem gibt es für den Mandanten noch einen weiteren Vorteil bei einem Widerruf. Denn er erhält bei einem Widerruf beziehungsweise bei einer Rückabwicklung auch das Recht auf die erzielte Rendite. Je nach Alter der Versicherung und dem Datum des Abschlusses können sich bei verschiedenen Versicherungen erhebliche Summen ergeben.