Lebensversicherung widerrufen2019-10-23T14:31:58+01:00

Lebensversicherung widerrufen

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

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  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Der Widerruf von Lebensversicherungen: Komplex, aber lohnenswert

Ob um die Existenz der Familie im Todesfall abzusichern oder um für das eigene Alter vorzusorgen – viele Deutsche haben Lebensversicherungen abgeschlossen. Doch die Rentabilität dieser Investitionen ist in den letzten Jahren um Einiges gesunken. So ist es nur verständlich, dass viele Versicherte nun nach Möglichkeiten suchen ihr Versicherungsverhältnis zu beenden und so viel von ihrem eingezahlten Geld zurückzugewinnen wie möglich. Ein in 2014 gefälltes Urteil des BGH kommt hier sehr gelegen, denn es ermöglicht einen kompletten Widerruf des Vertrages.

Warum widerrufen?

Die derzeitigen Zinsen sind so niedrig wie kaum jemals. Geldanlagen in Form von Versicherungen lohnen sich da längst nicht mehr so sehr wie noch vor einigen Jahren. Andere Formen der Investitionen wirken auf einmal viel verlockender. Doch wenn Kapital erst einmal in einer Lebensversicherung gebunden ist, ist es schwierig, es wiederzubekommen. Oftmals erhalten Versicherte nach der Kündigung ihrer Lebensversicherung nicht einmal den vollen Betrag zurück, den sie eingezahlt haben. Zum Glück bietet sich dank eines Urteils des BGH ein anderer Lösungsweg: Der Widerruf des Vertrages, auf dem die Lebensversicherung basiert. Im Folgenden erfahren Sie, warum dies möglich ist, wie es funktioniert, worauf Sie achten sollten und warum Sie bei der Kanzlei Dr. Graf an der richtigen Adresse sind, falls Sie Hilfe benötigen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Die rechtlichen Grundlagen für einen Widerruf

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich
Dies ist nur ein Auszug von Lebensversicherern. Es kommen selbstverständlich noch weitere Versicherer in Betracht.

So funktioniert eine Lebensversicherung

Grundsätzlich sind zwei verschiedene Formen der Lebensversicherung zu unterscheiden. Zum einen gibt es die Risikolebensversicherung, die vor allem zur Absicherung der Begünstigten im Todesfall dient. Auf der anderen Seite existiert die Kapitallebensversicherung, welche in der Regel zur Kapitalbildung als Altersvorsorge dient und entsprechende Auszahlungsmodalitäten anbietet. Beim Widerruf der Lebensversicherung geht es in der Regel um die Rückabwicklung dieser Kapitallebensversicherungen. Denn durch steigende Beiträge und die damit einhergehenden Zinsen baut sich bei einer Kapitallebensversicherung im Laufe der Zeit ein erhebliches Kapital durch die Einzahlungen des Versicherten auf.

Diese Lebensversicherungen funktionieren nach einem einfachen System. Sie werden für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraumes zahlt der Versicherte eine monatliche Summe in die Versicherung ein. Durch die Einzahlungen steigt die Summe der am Ende auszahlbaren Versicherung immer weiter an. Doch müssen auch Provisionen und Leistungen der Versicherung mit übernommen werden, sodass die Summe deutlich geringer ausfallen kann. Dies ist besonders wichtig, wenn die Lebensversicherung vor Ablauf des vereinbarten Datums vom Versicherungsnehmer gekündigt wird. Schließlich ist dem Versicherten in der Regel daran gelegen, nach Möglichkeit das höchstmögliche Kapital durch eine Kündigung zu retten. Doch die Kündigung, wie bereits erwähnt, ist nicht der einzige Weg. Wurde die Lebensversicherung nämlich innerhalb des oben genannten Zeitraums abgeschlossen, kann ein Widerruf des Vertrages deutlich mehr Vorteile für den Mandanten bieten.

Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland und werden professionell betreut.

Widerruf statt Kündigung: Der wichtige Unterschied

Die Kündigung einer Lebensversicherung lohnt sich für den Versicherungsnehmer nur in sehr seltenen Fällen. Dies liegt daran, dass jede Kapitallebensversicherung einen sogenannten Rückkaufwert aufweist. Kündigen Sie eine solche Versicherung, erhalten Sie in der Regel nur Ihre eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten der Versicherung und der Provisionen zurück. Somit können die Versicherten nur mit einem Teil der von ihnen eingezahlten Summe rechnen. Das eigene Kapital schrumpft durch eine Kündigung also deutlich zusammen. Dies ist weder sonderlich fair, noch für viele Mandanten der richtige Ausweg.

Schließlich gibt es dank der Urteile des BGH für einen nicht gerade kleinen Kreis an Versicherten die Möglichkeit ihre Lebensversicherung rückabwickeln zu lassen. Durch den Widerruf wird somit der gesamte Vertrag der Versicherung rückabgewickelt. Das bedeutet für den Mandanten, dass beispielsweise auch die Provisionen rückabgewickelt werden. Die einzigen Abzüge für den Mandanten entstehen durch die Leistungen der Versicherung, welche den entstandenen Aufwand durch Personalkosten und weitere Posten in Rechnung stellen können. Diese fallen aber deutlich geringer aus, als viele Versicherte glauben. So bleibt nach einer Rückabwicklung die Menge des verbleibenden Kapitals deutlich größer.

Zudem gibt es für den Mandanten noch einen weiteren Vorteil bei einem Widerruf. Denn er erhält bei einem Widerruf beziehungsweise bei einer Rückabwicklung auch das Recht auf die erzielte Rendite. Je nach Alter der Versicherung und dem Datum des Abschlusses können sich bei verschiedenen Versicherungen erhebliche Summen ergeben.

Mandant X hat im Jahr 2000 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und insgesamt 18 Jahre in diese eingezahlt. Alle Einzahlungen müssen durch die Versicherung „verzinst“ werden. Diese „Zinsen“ sind die erwirtschaftete Rendite. Wird der Versicherungsvertrag nun widerrufen, so erhalten die Kunden nicht nur die eingezahlten Gelder abzüglich der Versicherungskosten zurück, sondern auch die „Verzinsung“ dieser Summe. Aufgrund der früher oftmals deutlich höheren „Zinsen“ kann sich ein nicht unerheblicher Betrag ergeben.
Je nach Höhe der Versicherung und der vom Mandanten getätigten Zahlungen können sich deutliche Summen für den Mandanten ergeben, welche von der Versicherung bei einem Widerruf ausgezahlt werden müssen. Es lohnt sich also in den meisten Fällen, die Verträge durch ein Gutachten überprüfen zu lassen und somit den Widerruf wirksam durchzuführen.
Ebenfalls ist vielen Versicherten unbekannt, dass sie eine Lebensversicherung auch dann noch rückabwickeln können, wenn diese bereits längst durch den Versicherungsnehmer gekündigt wurde. Das bedeutet, dass sie auch bei einer zum Rückkaufswert gekündigten Kapitallebensversicherung noch die Möglichkeit haben, durch einen Widerruf einen Teil Ihres Kapitals zurückzuerhalten. Denn ein Widerruf sorgt für eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages inklusive der gezahlten Provisionen.
Gehören Sie zu denjenigen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen und diese bereits wieder gekündigt haben, so stehen Ihre Chancen sehr gut. Gerne gehen wir die Unterlagen zu Ihrer Lebensversicherung gemeinsam mit Ihnen durch und überprüfen diese. Oftmals können Sie dank der damals höheren Zinsen und durch die Rückerstattung der Provisionen eine nicht unerhebliche Zahlung durch die Versicherung veranlassen.

Betrachtet man den Markt der Lebensversicherungen und der Versicherungen generell, so zeigt sich ein insgesamt düsteres Bild. Immer mehr Versicherungen leiden unter der aktuellen Niedrigzinsphase und werden in Teilen bereits von der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Zudem werden viele Lebensversicherungen aufgrund der niedrigen Zinsen immer unrentabler für den Versicherten. Doch auch die Altverträge mit der garantierten Verzinsung werden für die Versicherungen immer mehr zu einem Problem.
Wenn Sie also eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich überlegen, in welchem Maße Sie darauf vertrauen, dass sich das Zinsniveau in den nächsten Jahren bessert und dass die verbesserten Zinsen auch von den Versicherungen an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Es gibt aktuell viele alternative Anlagemöglichkeiten am Markt, welche eine bessere Rendite und eine höhere Verzinsung versprechen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Versicherte die Möglichkeit des Widerrufs prüfen lassen.

Grundsätzlich ist es selbstverständlich möglich, den Widerruf einer abgeschlossenen Lebensversicherung auch ohne anwaltlichen Beistand durchzuführen. Doch leider sind die Erfolgsaussichten in einem solchen Fall gering.
Insgesamt gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, welche beide zum gewünschten Ergebnis führen können. Zum einen können Sie zunächst selber einen Widerspruch gegen die Lebensversicherung formulieren. Diesen Widerspruch werden die Versicherungen in der Regel ablehnen. In einem solchen Fall ist die Versicherung dann im Verzug mit der Erfüllung eines berechtigten Anspruchs. Ab diesem Zeitpunkt liegt unter anderem ein Rechtsschutzfall vor, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Doch auch ohne eine Rechtsschutzversicherung steigen die Kosten für Sie nicht dramatisch an, da Sie bei einem erfolgreichen Widerspruch die Anwaltskosten dem Versicherer auflegen können. Hierzu muss allerdings im Vorfeld klar sein, dass Sie mit dem Widerspruch der Lebensversicherung im Recht sind. Ansonsten drohen Ihnen die Kosten.
Viel sinnvoller und zielführender ist es, zunächst einmal die Versicherungen durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen. Dies führen wir in unserer Kanzlei im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung durch. Ein finanzielles Risiko besteht für Neugierige also nicht. So können eventuelle teure Gerichtskosten vermieden werden – die Chance auf den Rückerhalt der Einzahlungen in die Lebensversicherungen kann sorgenlos ergriffen werden. In einem solchen Fall überprüfen wir den vorliegenden Versicherungsvertrag und können eine konkrete Einschätzung vornehmen, ob es sinnvoll ist, den Widerruf gegen den Vertrag durchzuführen. Die Ersteinschätzung durch das mit uns zusammenarbeitende Sachverständigenbüro ist dabei in jedem Fall ebenfalls kostenlos.
Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann es durchaus sinnvoll und zielführend sein, zunächst einmal sich selbst um eine anwaltliche Ersteinschätzung zu kümmern und sich über die Erfolgsaussichten klar zu werden. Der Widerruf kann anschließend auch in Eigenregie erfolgen, sodass nach Ablehnung durch die Versicherung der Rechtschutzfall eintritt. Sich vollkommen ohne anwaltliche Unterstützung gegen die Versicherung zu wenden ist in den meisten Fällen aussichtslos. Deren Rechtsabteilungen sind gut genug um sich gegen Laien problemlos zu behaupten.
Immer noch wissen viel zu wenige Menschen, dass eine Lebensversicherung widerrufen werden kann. Wenn Sie selbst nicht sicher sind, ob dies auch für Ihre Lebensversicherung gilt und welche Vorteile Sie aus dem Widerruf individuell ziehen können, machen Sie einen Termin bei der Kanzlei Dr. Graf aus oder kontaktieren Sie uns im Vorfeld. Gerne überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Lebensversicherung und bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung in diesem Bereich. Schließlich gilt es bares Geld zu sparen und nach Möglichkeit sowohl von den Zinsen als auch von den besseren Konditionen durch einen Widerruf zu profitieren. Dank des mit unserer Kanzlei gemeinsam arbeitenden Sachverständigenbüros können wir für eine schnelle Abwicklung und Prüfung der Gutachten sorgen und Ihnen somit den Widerruf der Versicherung mit anwaltlicher Begleitung ermöglichen. So kommen Sie nicht nur schneller zu Ihrem Recht, sondern können auch die somit neu gewonnenen Summen gezielt und produktiver anlegen. Die Kanzlei Dr. Graf steht gerne an Ihrer Seite.
Die Kanzlei Dr. Graf hat sich in Herford und Umgebung durch verschiedene Faktoren schnell einen Namen gemacht. Darunter fallen unter anderem die gute Erreichbarkeit und die klare Service-Orientierung für unsere Klienten. In unserer Kanzlei muss kein Mandant ewig auf einen Termin oder auch nur auf eine Rückantwort warten. Schnelle Reaktionszeiten sind für uns selbstverständlich und Teil der Wertschätzung gegenüber unseren Kunden. Wir antworten in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen auf alle Anfragen. Zudem ist es in der Regel problemlos möglich in dringenden Fällen bei uns einen Termin für eine Erstberatung zu erhalten. Kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Graf einfach per E-Mail oder telefonisch und vereinbaren Sie einen Termin.

Selbstverständlich bietet die Kanzlei Dr. Graf neben der Unterstützung beim Widerruf der Lebensversicherung noch viele weitere Punkte der Rechtsberatung und der anwaltlichen Beratung an. Besonders häufig werden wir im Bereich des Markenrechts, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts von Unternehmern und Privatpersonen herangezogen. Wir unterstützen beispielsweise sowohl nationale als auch internationale Unternehmen im Bereich des Markenrechts und arbeiten gemeinsam mit einem Patentanwalt in den verschiedensten Themenbereichen innerhalb eines Netzwerkes zusammen. So erhalten unsere Klienten eine umfassende Rechtsberatung in den oben genannten Bereichen und können auch auf unsere anwaltliche Vertretung jederzeit zählen.

Als Anwalt hat Dr. Graf sehr früh feststellen können, dass der persönliche Kontakt zu seinen Klienten ihm besonders wichtig ist. Fehlende Transparenz oder auch unzureichende Beratungen sind ihm ein Dorn im Auge. Bei der Kanzlei Dr. Graf stehen die Mandanten und ihre Probleme stets im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Als Einzelanwalt kann sich Dr. Graf die Anzahl seiner Aufträge und somit seine Zeit entsprechend besser einteilen und sich viel effektiver auf seine Mandanten und ihre Probleme konzentrieren. Das bedeutet natürlich auch, dass Dr. Graf in der Lage ist, sich viel umfassender mit der jeweiligen Materie zu beschäftigen und eine umfassende Beratungsleistung im Bereich der Rechtsberatung zu liefern.

Das Vertrauen unserer Klienten zu enttäuschen ist für uns keine Option. Die Kanzlei Dr. Graf bietet immer eine faire und transparente Beratung in allen Belangen und gibt ihren Klienten und Mandanten ein direktes und offenes Feedback. Ist beispielsweise ein Widerruf einer Lebensversicherung nicht möglich oder nur sehr schwer durchsetzbar, so können sich unsere Mandanten darauf verlassen, diese Information von uns auch klar kommuniziert zu erhalten. Nur durch eine offene und eindeutige Kommunikation kann im Laufe der Zeit das Vertrauen zwischen Anwalt und Klient weiter wachsen und produktiv gedeihen.

Die Kanzlei Dr. Graf freut sich darauf, Sie eventuell auch bald als Mandanten begrüßen zu dürfen oder Sie im Rahmen eine Erstberatung umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten unserer Tätigkeiten zu informieren. Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, so vereinbaren Sie entweder telefonisch einen Termin in der Kanzlei in Herford oder kontaktieren Sie uns per E-Mail über unser Kontaktformular. Gerne überprüfen wir für Sie Ihre aktuelle Lebensversicherung und eruieren mit Ihnen, ob ein Widerspruch möglich ist und sich für Sie und Ihr Kapital lohnt.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]