AG München: Nach kostenlosem Probetraining abgeschlossene Fitnessstudio-Mitgliedschaft kann nicht widerrufen werden

Von |2018-12-10T11:28:30+01:0003.04.2013|Kategorien: Allgemein|Tags: |0 Kommentare

Rechtsnormen: §§ 119, 242, 123, 130 Abs. 1 Satz 2, 312 Nr. 2 BGB Mit Urteil vom 25.10.2012 (Az. 223 C 12655/12) hat das Amtsgericht München entschieden, dass ein nach einem kostenlosen Probetraining abgeschlossener Fitnessstudiovertrag nicht widerrufen werden kann, da es sich beim Vertragsschluss nicht um ein Haustürgeschäft handelt. Zum Sachverhalt: Anfang 2008 wurde die [...]