Lebensversicherung widerrufen Stuttgart2019-03-28T15:58:15+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Stuttgart

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorzüge, falls die Lebensversicherung in Stuttgart widerrufen wird

Bei der Aufkündigung der Lebensversicherung müssen Sie mit drastischen Verlustenherben Verlust rechnen.

Alternativ können Sie ein Vertragsverhältnis widerrufen. Relevantes zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses relevant ist und warum Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie hier nachvollziehen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Mit Hilfe von der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich gesichert. Hierbei wird der Versicherungsbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgeteilt, falls der Versicherungsnehmer verschieden ist. Somit ist gesichert, dass zum Beispiel Lebenspartner sowie Kinder des Verstorbenen auch nach dem Tod des Versicherten keine finanzielle Sorgen plagen.

Die Kapitallebensversicherung läuft bloß bis zu einem gewissen Augenblick. Ein Musterbeispiel für eben gennanten vertraglich abgemachten Zeitpunkt kann unter anderem das Erreichen des Rentenalters sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherter Beträg in eine Versicherung ein, diese werden dann verzinst. Auf diese Weise kann sich die Geldsumme vermehren.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden lange vorrangig zur Investition benutzt, weil zu dem Zeitpunkt des Abschlusses der Vertrages hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Austeilung einer hohen Summe versprachen. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte damals sehr vielversprechend.

Jedoch sind die Zinssätze die letzten Jahre über kontinuierlich gesunken, warum die Lebensversicherung unansehnlich geworden ist. Derzeitig kann man mit Sicherheit sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder zunehmen werden. Aufgrund der Umständen werden andere Varianten zur Mehrung des Vermögens bei den Versicherungsnehmern immer beliebter, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus ihrer Versicherung suchen und des Öfteren ihre Lebensversicherung in Stuttgart widerrufen.

Herkömmliche Wege aus einer Lebensversicherung

Alternative Möglichkeiten Vermögen anzulegen, um Vorsorge zu treffen oder Geld zu mehren, die verlockender sind, bewegen viele Versicherungsnehmer dazu das Versicherungsverhältnis zu beenden. Eine große Anzahl an Opportunitäten für jenen Sachverhalt stehen Ihnen offen.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers gibt es keine Opportunität, dass die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Im Sachverhalt der Kapitallebensversicherung sieht das allerdings anders aus, denn diese wird ausgeschüttet. Leider muss hierbei allerdings hiesige Einbußen einkalkuliert werden. Einerseits wird nicht der Betrag ausgezahlt, welcher am Ende des Versicherungszeitraumes zusammen gekommen sein könnte. Ein Teil der ohnehin eingelagerten Beiträge wird ebenfalls einbehalten, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Jene Abgaben zeichnen sich in Gebühren für die Verwaltung, den Abschluss, die Stornierung sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Sollten Sie sich demgegenüber Ihre Kapitallebensversicherung in Stuttgart oder Düsseldorf frühzeitig auszahlen lassen wollen, können Sie den Rückkaufswert der Versicherung bei dem Anbieter der Lebensversicherung in Erfahrung bringen. Wie bei der Aufkündigung einiger anderer Verträge, ist es auch bei der Kündigung Ihrer Kapitallebensversicherung ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen Vom Anwalt wird Ihnen der bestmögliche Austritt aus dem Vertragsverhältnis der Versicherung dargelegt, während Ihr Versicherungsanbieter alles daran legen wird, Vorteil zu erzielen.

Bei der Aufkündigung des Vertragsverhältnisses der Risikolebensversicherung verlieren Sie die gesamte bisher eingezahlte Geldsumme. Falls Sie aus Stuttgart oder Düsseldorf das Vertragsverhältnis aufkündigen, dann können Sie einen Bestandteil eingezahlter Geldbeträge zurückgezahlt bekommen. Jedoch müssen Sie auch dieserfalls einen beträchtlichen Kapitalverlust einkalkulieren. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch hier sämtliche anfallenden Gewinnbeteiligungen und Gebühren von Ihrem eingezahlten Geldbetrag abziehen. Außerdem verfällt mit der Kündigung Ihrerseits der Anspruch auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Die Summe, die Sie nach Ihrer Kündigung tatsächlich ausgeteilt bekommen, wird somit eher äußerst niedrig ausfallen. Folglich wird das Geld, das sie womöglich in andere Anlagemöglichkeiten investieren wollen, enorm geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Stuttgart

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung bekommen Sie ihr bis zu den Augenblick eingezahltes Geld zurück. Von den angelagerten Beträgen darf die Versicherung im Falle eines Widerrufs lediglich die Bearbeitungsgebühren wie beispielsweise Personalkosten abziehen. Zusätzliche Kostenfaktoren und Gebühren sowie Provisionen bekommen Sie zurück. Auf die Ausschütung des angesammelten Ertrages haben Sie ebenfalls das Anrecht. Weil die Zinsen zu Beginn früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Beiträge für die Versicherung steigen, ist diese Rendite nicht selten aussichtsreich und heißt viel Geld. Dank eines Widerrufes Ihres Vertragsverhältnisses können Sie also profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie eingangs eingezahlte Beiträge in lohnenswertere Formen der Geldanlage investieren.

Auf Basis von mehreren Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf eines Vertragsverhältnisses der Lebensversicherung in Stuttgart oder Düsseldorf möglich. Viele Kunden, die an alte Vertragsverhältnisse gebunden sind, können diesen widersprechen, was aus den Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 hervorgeht. Der Grund dafür ist, dass zu jener Zeit die Kunden falsch oder gar nicht von den Versicherungen über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden. Der Widerruf eines Vertrages ist i. d. R. 14 Tage lang möglich. Dank der Urteilssprechungen des BGH sowie der falschen Kundenberatung durch Versicherungen ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren ein Widerruf eines Vertrages realisierbar. Dank der Opportunität der Widerrufung brauchen Kunden eine komplett neue Art von jurisitischer Beratung, die Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geboten werden kann. Durch die Urteilssprechungen des BGH können Versicherungsnehmer, die den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, den Vertrag Ihrer Lebensversicherung in Stuttgart oder Düsseldorf auch jetzt noch widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn bereits gekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Stuttgart oder Düsseldorf widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]