Lebensversicherung widerrufen Rüsselsheim am Main2019-04-01T10:28:37+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Rüsselsheim am Main

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, wenn die Lebensversicherung in Rüsselsheim am Main widerrufen wird

Wenn Sie aus Rüsselsheim am Main oder Dormagen in kürzester Vergangenheit überlegt haben, wie viele andere Personen die Lebensversicherung zu kündigen, geht das meist mit einem außerordentlichen Verlust Ihres bis dato eingezahlten Geldes einher.

Alternativ dazu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Im Folgenden können Sie sich darüber schlau machen, wann ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist und weshalb ein Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Durch die Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall wirtschaftlich abgesichert werden. Verscheidet ein Versicherungsnehmer, zahlt der Versicherungsanbieter an Hinterbliebene eine bestimmte Summe aus. Demzufolge kann ein Versicherungsnehmer Sorge dafür tragen, dass bei plötzlichem VerscheidenTod seinerseits die Familie abgesichert ist.

Kapitallebensversicherungen hingegen laufen bis zu einem festgesetzten Augenblick. Ein Beispiel für eben erwähnten definierten Augenblick kann hier das Erreichen des Rentenalters sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherter Beiträge an die Versicherung, diese verznst man dann. In Folge dessen kann sich die Geldsumme mehren.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als beliebte sowie gute Investitionsmöglichkeit, da durch hohe Zinssätze die Aussicht auf einen enorm reizenden Betrag möglich war Das war das Reizende an der Kapitallebensversicherung.

Jedoch sind die Zinssätze in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, weswegen Lebensversicherungen reizlos geworden sind Man kann gegenwärtig die Behauptung äußern, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht steigen werden. Durch erwähnte Tatsacheen werden andere Formen zur Vermehrung des Vermögens bei den Versicherungsnehmern stets beliebter, weswegen Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus ihrer Versicherung suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Rüsselsheim am Main widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus der Lebensversicherung auszusteigen

Attraktivere Möglichkeiten Geld anzulegen, um Vorsorge zu treffen oder Geld zu vermehren, bewegen viele Versicherte dazu den Vertrag für die Lebensversicherung zu kündigen. Ihnen stehen zu diesem Zweck einige Opportunitäten zur Auswahl.

Eine Risikolebensversicherung wird erst einmal nicht ausgezahlt, bevor der Versicherungsnehmer verschieden ist. Bei einer Kapitallebensversicherung hingegen ist die vorzeitige Auszahlung schon möglich. Starke Einbußen müssen hierbei jedoch akzeptiert werden. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgeschüttet, der üblicherweise dem Versicherten zu dem Ende des Zeitabschnittes der Versicherung zustehen würde. Ein großer Teil der vom Versicherten eingezahlten Beiträge kann ebenfalls nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht hiervon anfallende Gebühren ab. Dies sind z. B. Stornierungs-, Verwaltungs- und Abschlussgebühren und Gewinnbeteiligungen. Es gibt immer die Option, den Rückkaufswert bei der Versicherung zu erfragen, wenn Sie sich die Kapitallebensversicherung in Rüsselsheim am Main oder Dormagen auszahlen lassen möchten. Allerdings ist es empfehlenswerter, zunächst einen Anwalt zu Rate zu ziehen und den Versicherungsvertrag überprüfen zu lassen. Denn ihre Versicherung ist darauf aus, den Höchstwert an Geld einzubehalten, während Sie vom Anwalt dabei Hilfe bekommen, den bestmöglichen Weg aus dem Vertrag der Versicherung ausfindig zu machen.

Das Vertragsverhältnis der Risikolebensversicherung ist wohl kündbar, allerdings geht bei einer Aufkündigung den kompletten bisher eingezahlten Geldbetrag verloren. Eine Risikolebensversicherung ist aufkündbar. Hierbei muss jedoch darauf geachtet werden, dass dann der gänzlich bisher angelagerte Betrag verloren geht. Auch in diesem Fall ist jedoch mit einem gewaltigen Kapitalverlust zu rechnen. Wie bei der Auszahlung werden hierbei von dem Versicherungsanbieter Geldbeträge einbehalten, um anfallende Provisionen, Gebühren etc. zu decken. Auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie ebenfalls durch Aufkündigung kein Recht mehr. Die Summe, die Ihnen nach einer Aufkündigung wirklich ausgezahlt wird, ist somit mitunter außerordentlich niedrig. Ihnen wird dabei auch das Vermögen, welches Sie in alternative Anlagemöglichkeiten stecken könnten, verringert.

Lebensversicherung widerrufen Rüsselsheim am Main

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sollten Sie den Vertrag widerrufen, bieten sich Ihnen passendere Chancen, Ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten. Widerrufen Sie die Lebensversicherung, dann dürfen vom Versicherungsanbieter nur Bearbeitungsgebühren, das können beispielsweise Kosten für Personal sein, von angelagerten Beiträgen abgezogen werden. Alle anderen Gebühren und Gewinnbeteiligungen erhalten Sie zurück. Auch auf die Ausschütung des erwirtschafteten Ertrages haben Sie das Anrecht. Da die Zinssätze zu Beginn älterer Verträge außerordentlich hoch waren sowie die Beiträge für Versicherte steigen, fällt eben genannte Summe nicht selten sehr hoch aus Dank eines Widerrufes Ihres Vertragsverhältnisses können Sie sich also einen Gewinn verschaffen und bereits erwirtschaftetes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beiträge in fündigere Varianten der Vermögensanlage investieren.

Aufgrund mehrerer Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertrages einer Lebensversicherung in Rüsselsheim am Main oder Dormagen realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass zahlreiche Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund hierfür ist, dass die Versicherungen zu dieser Zeit ihre Kunden fehlerhaft oder überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch belehrt haben. Der Widerruf eines Vertrages ist häufig 2 Wochen lang möglich. Infolge der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes sowie der falschen Kundenberatung durch Versicherungen ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren ein Widerruf eines Vertrages realisierbar. Auf Seiten von Mandanten bedeutet dies ein ganz neues Bedürfnis an Beratung, auf das die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Versicherte, welche das Versicherungsverhältnis der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben durch die Urteilssprüche des BGHs die Option, die Lebensversicherung in Rüsselsheim am Main oder Dormagen zu widerrufen. Sollten Sie einen Vertag in dem angesprochenen eingegangen sein und ihn bereits aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Rüsselsheim am Main oder Dormagen widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]