Lebensversicherung widerrufen Rastatt2019-05-15T07:28:36+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Rastatt

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Rastatt widerrufen wird

Wenn Sie aus Rastatt oder Frankenthal in letzter Zeit überlegt haben, wie viele andere Versicherte die Lebensversicherung aufzukündigen, müssen Sie mit enormem Verlust des bis jetzt eingezahlten Geldes rechnen.

Optional dazu können Sie eine Lebensversicherung widerrufen. Wichtiges zum Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages relevant ist und weswegen Sie die Versicherung widerrufen sollten, können Sie im folgenden Artikel nachlesen.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Durch die Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt wirtschaftlich gesichert. Hierbei zahlt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, sobald der Versicherungsnehmer gestorben ist. Somit können Versicherungsnehmer dafür garantieren, dass Angehörige wie der Nachwuchs oder Ehepartner auch nach ihrem Todeseintritt versorgt werden.

Die Kapitallebensversicherung läuft nur bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Ein Beispiel für jenen abgemachten Zeitpunkt kann unter anderem der Eintritt in die Rente sein. Regelmäßig zahlt ein Versicherungsnehmer Beiträge an die Versicherung, diese verznst man dann. Dadurch kann sich die Geldsumme mehren.

Kapital anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden lange an erster Stelle zur Mehrung des eigenen Vermögens benutzt, da zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Austeilung einer hohen Geldsumme versprachen. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte damals sehr vielversprechend.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über fortdauernd niedriger geworden, weshalb die Lebensversicherung unansehnlich geworden ist. Man kann gegenwärtig die Behauptung äußern, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht steigen werden. Auf Grund der Umständen werden alternative Varianten der Vermögensvermehrung bei Versicherungsnehmern stets populärer, weshalb Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertragsverhältnis suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Rastatt widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung

Optionale Anlagemöglichkeiten, um vorzusorgen oder Geld zu vermehren, welche reizender sind, bewegen viele Versicherte dazu den Vertrag für die Lebensversicherung zu kündigen. Zu diesem Punkt gibt es unterschiedliche Opportunitäten.

Vor Verscheiden des Versicherten ist es nicht möglich, dass eine Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Im Sachverhalt einer Kapitallebensversicherung sieht das jedoch anders aus, denn jene wird ausgezahlt. Heftige Einbußen werden dann aber auf den Versicherungsnehmer zukommen. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgeschüttet, welcher typischerweise dem Versicherten zu dem Ende des Versicherungszeitraumes zustehen würde. Auch ein großer Teil der durch den Versicherungsnehmer eingezahlten Beiträge kann nicht ausgezahlt werden, da von der Versicherung anfallende Gebühren abgezogen werden. Diese Abgaben zeichnen sich in Abgaben für den Abschluss, die Stornierung, die Verwaltung sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Sollten Sie sich dennoch Ihre Kapitallebensversicherung in Rastatt oder Frankenthal vorzeitig auszahlen lassen wollen, können Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung bei dem Versicherungsanbieter in Erfahrung bringen. Wie bei der Kündigung vieler weiterer Vertragsverhältnisse, ist es auch bei Aufkündigung der Kapitallebensversicherung ratsam, dass ein Anwalt zu Rate gezogen wird Der Anwalt wird Ihnen in diesem Fall unter die Arme greifen, perfekt aus einem Vertrag auszutreten, während ein Versicherungsanbieter vorrangig darauf aus ist, den bestmöglichen Gewinn daraus zu schlagen.

Bei Aufkündigung der Risikolebensversicherung verlieren Sie den gesamten bis dato eingelagerten Geldbetrag. Falls Sie aus Rastatt oder Frankenthal Ihren Vertrag kündigen, dann können Sie einen Bestandteil angelagerter Geldbeträge zurückerhalten. Mit enormen Verlust von Vermögen muss auch an dieser Stelle kalkuliert werden. Wie bei der Auszahlung werden hierbei von der Versicherung Beträge einbehalten, um fällig werdende Provisionen, Gebühren et cetera zu decken. Auf den durch Zinsen erwirtschafteten Profit haben Sie ebenfalls durch Aufkündigung kein Anrecht mehr. Auch in diesem Fall ist der reale Betrag gemessen an den Aufwendungen extrem niedrig. Ihnen wird dabei auch das Kapital, welches Sie in andere Anlagemöglichkeiten stecken könnten, gekürzt.

Lebensversicherung widerrufen Rastatt

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerruf einer Lebensversicherung bekommen Sie ihr bis jetzt eingelagertes Geld zurück. Bei dem Widerrufen des Vertrages dürfen auch nur Gebühren für die Bearbeitung Alle anderen Gebühren und Provisionen erhalten Sie erstattet. Falls Sie das Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung widerrufen, haben Sie darüber hinaus das Anrecht darauf, sich ebenfalls den erwirtschafteten Gewinn auszahlen zu lassen. Dank steigender Versicherungsbeiträge sowie hoher Zinsen zu Anfang der Versicherungslaufzeit kann jene Rendite unter anderem hoch ausfallen und lohnend sein. So können Sie von einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erzieltes Kapital und die ursprünglich eingezahlten Beiträge in rentabelere Anlageformen anlegen.

Durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses der Lebensversicherung in Rastatt oder Frankenthal erreichbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass unzählige Kunden alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund hierfür ist, dass zu jener Zeit die Kunden falsch oder überhaupt nicht von den Versicherungen über das Widerspruchsrecht informiert wurden. In der Regel besteht bei dem Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Recht auf Widerruf von 2 Wochen. Dank der Urteilssprüche des BGH und der fehlerhaften Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter ist für Versicherte nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses möglich. Dank der Opportunität des Widerrufens brauchen Klienten eine komplett neue Form von jurisitischer Beratung, welche Ihnen durch die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro gewährleistet werden kann. Dank des Urteils des Bundesgerichtshofes können Versicherte, die den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, die Lebensversicherung in Rastatt oder Frankenthal auch aktuell noch widerrufen. Wenn Sie im betreffenden Zeitraum eine Versicherung eingegangen sind und die Versicherung bereits aufgekündigt haben, ist das Widerrufen der Lebensversicherung in Rastatt unter Umständen machbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]